Aston Martin Valkyrie mit Mängeln
Enttäuschter Kunde will Aston Martin Valkyrie zurückgeben

Bild: Aston Martin
Wer sich einen Neuwagen kauft, geht selbstverständlich davon aus, ein fehlerfreies Auto übergeben zu bekommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug 20.000 oder mehrere Millionen Euro kostet – wie in einem aktuellen Fall aus Nordrhein-Westfalen: Dort habe laut Handelsblatt ein Besitzer eines Aston Martin Valkyrie seit der Auslieferung des rund drei Millionen Euro teuren Hypercars nur Probleme mit dem Auto gehabt – nun wolle er klagen!
Aston Martin Valkyrie nur 235 Mal gebaut
Das ist der Valkyrie: 2016 starte Aston Martin in Zusammenarbeit mit Red Bull Racing das Projekt AM-RB 001. Das Ziel: ein Supersportwagen mit Formel-1-Technik, einem Leistungsgewicht von einem Kilogramm pro PS und Straßenzulassung. Den Namen Valkyrie bekam der Wagen offiziell 2017, bevor er 2021 in die Produktion ging. Lediglich 235 Exemplare wurden gefertigt – 150 Coupés und 85 Roadster.

Das Hypercar Aston Martin Valkyrie ist in Zusammenarbeit mit Red Bull Racing entstanden (Symbolfoto).
Bild: Aston Martin
Das Hybrid-Hypercar schöpft seine Power aus einem von Cosworth entwickelten 6,5-Liter-V12, der in Kombination mit einem Elektromotor eine Systemleistung von 1155 PS bietet. So beschleunigt der Valkyrie in 2,6 Sekunden von Tempo 0 auf 100 km/h und erreicht einen Topspeed von 354 km/h.

Beim Valkyrie kommt ein über 1000 PS starker 6,5-Liter-V12-Benzinmotor zum Einsatz. Ergänzt wird dieser von einem E-Motor. Das macht eine Systemleistung von 1155 PS.
Bild: Aston Martin
Mehrere Mängel und Probleme
Zurück zum Fall in NRW: Wie das Handelsblatt berichtet, kaufte der Besitzer den Valkyrie im Jahr 2022. Seitdem habe er nur Probleme mit dem Auto gehabt. Laut des Berichts geht er sogar so weit zu sagen: Das Fahrzeug "habe mehr Mängel gehabt als alle meine anderen Autos zusammen".
Schon bei einer der ersten Ausfahrten sei Kühlflüssigkeit ausgetreten. Laut dem Besitzer wurde der Wagen daraufhin untersucht – eine Lösung für das Problem wurde jedoch nicht gefunden. Daher habe Aston Martin einen Techniker aus England eingeflogen, der mehrfach vergeblich versucht habe, die Wasserpumpe zu reparieren. Schließlich sei der Motor ausgebaut und zu Aston Martin geschickt worden. Doch das sei noch nicht alles: Der Besitzer berichtet außerdem von einer defekten Flügeltür und einem ausgefallenen Entertainment-System. Insgesamt sei das Auto rund 15 Monate lang nicht fahrbereit gewesen.
Ein Vorfall bringt das Fass zum Überlaufen
Jedem Valkyrie liegen spezielle Kopfhörer bei, die die Insassen bei der Fahrt tragen sollen, da der Motor erheblichen Lärm produziert. Die sind mit einem Außenmikrofon ausgestattet, das Warnsignale von außen ins Innere übertragen sollen, damit man von den Geschehnissen umher etwas mitbekommt. Das System habe bei diesem Valkyrie ebenfalls nicht funktioniert, sodass es fast zu einer Kollision mit einem Rettungswagen gekommen sei. Der Besitzer habe das Martinshorn nicht hören können.
Klage gegen Aston Martin
Nun liegt der Fall vor dem Aachener Gericht. Laut WAZ fordert der verärgerte Besitzer die Rückabwicklung des Kaufs. Aston Martin bestreite jedoch, dass die Mängel erheblich seien. Zudem handele es sich nicht um ein "Montagsauto". Sollte der Kunde den Valkyrie zurückgeben, müsse er für die etwas mehr als 400 gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung von rund 55.000 Euro abziehen, heißt es in dem Zeitungsbericht. Die Begründung: Die übliche Laufleistung solcher Fahrzeuge liege laut Hersteller bei etwa 300 Kilometern pro Jahr.
Aston Martin werfe dem Kunden zudem vor, das Fahrzeug nicht sachgemäß genutzt zu haben. So habe er beispielsweise darauf bestanden, die Räder selbst zu wechseln, anstatt dies professionell durchführen zu lassen.
Als Entschädigung soll der Autohersteller einen Tausch angeboten haben: den Valkyrie gegen zwei andere Modelle. Der Kläger habe jedoch abgelehnt – er habe die "Nase voll von Aston Martin" und das Vertrauen in die Marke verloren.
Eine Einigung dürfte in diesem Fall nicht so schnell erfolgen, denn das Landgericht Aachen sieht sich laut Bericht nicht in der Zuständigkeit und verweist darauf, dass das Verfahren in Großbritannien fortgeführt werden müsse.
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