Die Hersteller-Angaben zum Spritverbrauch von Neuwagen müssen stimmen – zumindest in etwa. Sind sie nicht korrekt und das Auto schluckt deutlich mehr, kann der Hersteller zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet werden. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart nun entschieden und Daimler zur Zahlung von Schadenersatz an den Käufer eines "Spritfressers" verurteilt (Az.: 7 U 132/07). Außerdem muss Mercedes dem Autofahrer eine Minderung des Kaufpreises des 62.000 Euro teuren Modells in Höhe von 2500 Euro erstatten. Zahlen muss der Autobauer auch ein privates Gutachten und die Rechtsberatung des Klägers in Höhe von weiteren 2400 Euro.
Der Kläger fährt seit Mai 2005 einen damals fabrikneuen Kombi der E-Klasse. Der sollte laut  EU-Richtlinien mit 10,2 Liter Diesel in der Stadt und 7,6 Liter außerhalb auskommen. Doch der Autofahrer ermittelte einen Mehrverbrauch von 15 Prozent. Ein Gutachter stellte später im Auftrag des Gerichts fest, dass der Wagen 9,1 Prozent mehr Sprit verbrauchte als vom Hersteller angegeben.