(dpa/jb) Ein Ebay-Verkäufer, der die Versteigerung seines Sportwagens wegen Mängeln kurzfristig abgebrochen hat, muss keinen Schadensersatz zahlen. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: 3 S 27/14) der 3. Zivilkammer des Landgerichts Heidelberg hervor. Demzufolge hatte ein Ebay-Nutzer seinen Hyundai Genesis Coupé für zehn Tage auf der Internetplattform zum Verkauf eingestellt, die Auktion aber schon nach zwei Tagen gestoppt. Er hatte Ruckeln und Zündaussetzer aufgrund eines defekten Katalysators an dem Wagen festgestellt.
Ein Bieter verlangte daraufhin 15.000 Euro Schadenersatz. Das Landgericht hielt das nicht für nötig: Ebay weise in den Bedingungen für eine Versteigerung darauf hin, dass ein Angebot vorzeitig zurückgenommen werden könne. Das gelte dann, wenn der Bieter sich beim Einstellen des Artikels geirrt habe oder das Angebot während der Laufzeit der Auktion beschädigt werde, was im vorliegenden Fall geschehen sei. Eine weitere Revision ist nicht zugelassen, das Urteil ist rechtskräftig.