Urteil: Auto-Versteigerung auf Ebay
Ebay-Rückzieher mit Folgen

–
Ein Autoverkäufer löschte seine Ebay-Auktion, obwohl schon ein Gebot vorlag. Jetzt will der Bieter Schadenersatz – und der BGH gibt ihm recht.
Im Streit um ein zurückgezogenes Auto-Angebot auf der Online-Auktionsplattform Ebay hat der Bundesgerichtshof (BGH) dem Bieter recht gegeben. Er hat damit Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verkäufer wegen der abgebrochenen Versteigerung. Der Besitzer eines VW Passat hatte seinen Wagen während der schon laufenden Auktion plötzlich nicht mehr versteigern wollen. Er hatte für das Fahrzeug ein Mindestgebot von einem Euro festgesetzt. Einige Stunden später konnte er das Auto aber anderweitig für 4200 Euro verkaufen und zog sein Internet-Angebot daraufhin zurück. Zu dem Zeitpunkt hatte jemand bei der Versteigerung bereits einen Euro auf den Pkw geboten – das bis dahin höchste Gebot.
Hehlerei: Gestohlene Auto-Ersatzteile auf Ebay
Der Bieter wollte daraufhin Schadenersatz in Höhe des Wertes des Wagens. Er klagte und bekam in den Vorinstanzen recht. Er habe den Wagen wirksam für einen Euro erworben, urteilte zuletzt das Thüringer Oberlandesgericht in Jena. Dieses Urteil bestätigte der BGH am 12. November 2014. Der Kaufvertrag ist in den Augen der Richter wirksam zustande gekommen. Der Vertrag sei nicht sittenwidrig, hieß es. Es mache gerade den Reiz einer Internetauktion aus, dass man dort "Schnäppchen" machen könne. Der Verkäufer habe andererseits ja auch die Chance, seine Waren teurer zu verkaufen als gedacht.
Wie hoch der Schadenersatz tatsächlich ausfallen wird, muss nach Angeben des Käufer-Anwalts aber erst noch ermittelt werden. In den Vorinstanzen war der Wert des Fahrzeugs auf 5250 Euro beziffert worden.Ebay sieht vom Urteil des Bundesgerichtshofs seine bisherige Geschäftspraxis bestätigt. "Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist nicht überraschend", erklärte das Unternehmen. "Grundsätzlich gilt: Wenn man einen Artikel bei eBay zum Verkauf einstellt, erklärt man sich verbindlich zum Abschluss eines Vertrags bereit." Ebay informiere über die Voraussetzungen für einen berechtigten Abbruch einer Auktion "sehr deutlich – auch in dem Moment, in dem der Verkäufer den Abbruch vornimmt".
Service-Links
































