Gesetzesverschärfungen 2003
Härtere Strafen in Frankreich

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Neues Jahr, neues Unglück: Im Nachbarland Frankreich haben Autofahrer künftig wenig Grund zum Jubeln.
Seit Jahresbeginn gilt in Frankreich für Verkehrssünder ein drastisch erhöhter Strafkatalog. Fünf Jahre Gefängnis und 75.000 Euro drohen jetzt Autofahrern, die einen tödlichen Verkehrsunfall verursachen. Das Strafmaß verdoppelt sich, wenn mindestens zwei erschwerende Faktoren vorliegen – z. B. mehr als 0,5 Promille, überhöhte Geschwindigkeit, Fahrerflucht oder Fahren ohne Führerschein.
Andere Verkehrssünden werden mit Punktestrafen geahndet. Alkohol am Steuer kostet jetzt sechs statt bisher drei Punkte, der Verstoß gegen die Anschnallpflicht drei statt einen. Neu eingeführt wurde eine Strafe für Telefonieren während der Fahrt – das beschert Erwischten künftig zwei Punke.
Andere Verkehrssünden werden mit Punktestrafen geahndet. Alkohol am Steuer kostet jetzt sechs statt bisher drei Punkte, der Verstoß gegen die Anschnallpflicht drei statt einen. Neu eingeführt wurde eine Strafe für Telefonieren während der Fahrt – das beschert Erwischten künftig zwei Punke.
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