Glühwein trinken als Autofahrer: Experten warnen!
Nach einem Glühwein kann der Führerschein in Gefahr sein!
Bild: Ralf Timm
Für viele Menschen gehört der Besuch auf dem Weihnachtsmarkt fest zur Vorweihnachtszeit. Viele gönnen sich dann auch gerne einen Glühwein, weil auch der dazugehört.
Der TÜV Thüringen rät Autofahrern allerdings, konsequent auf Glühwein zu verzichten. Denn bereits nach dem ersten Glühwein kann der Führerschein in Gefahr sein!
"Je nach Rezeptur und Alkoholgehalt kann die Blutalkoholkonzentration bei einem 80 Kilogramm schweren Mann schon nach dem Genuss von einem Becher Glühwein über die kritische Grenze von 0,3 Promille ansteigen. Ab dieser Konzentration drohen bereits Strafen, wenn der Autofahrer beispielsweise in einen Unfall verwickelt wird oder durch eine unsichere Fahrweise auffällt", erklärt Verkehrspsychologin Marie-Christin Perlich vom TÜV Thüringen.
Keine Alkoholverflüchtigung
Dass Glühwein durch das Erhitzen an Alkohol verliert und so das ein oder andere Glas mehr getrunken werden kann, ist eine falsche Annahme. Denn Alkohol verflüchtigt sich erst ab 78 Grad Celsius. Glühwein wird allerdings meistens mittels Durchlauferhitzern auf eine Temperatur um die 70 Grad erhitzt. Zur Alkoholverflüchtigung kommt es also nicht.

Bei einer Kontrolle kann es ein böses Erwachen geben.
Bild: Ralf Timm
Der exakte Alkoholgehalt des hochprozentigen Getränks ist daher nur selten ersichtlich. Problematisch ist auch, dass laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung der Körper warme Getränke besonders schnell aufnimmt. Dadurch gelangt der Alkohol aus dem Glühwein rascher ins Blut als bei kalten Getränken.
Dieser Effekt wird zusätzlich durch den hohen Zuckergehalt des heißen Weins verstärkt, da der Zucker den Übergang des Alkohols in die Blutbahn beschleunigt.
Die Empfehlung der Expertin: "Generell sollte nach dem Genuss von Alkohol auf das Fahrzeug verzichtet werden – egal ob Auto, E-Scooter oder Fahrrad. Wer weiß, dass er fahren muss, sollte in der Adventszeit besser alkoholfreie Punschgetränke genießen."
Harte Strafen drohen
Was droht bei Verstößen? Bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder einem Atemalkoholwert von 0,25 mg/l drohen Ersttätern ein Monat Fahrverbot, eine Geldstrafe von 500 Euro und zwei Punkte im Fahreignungsregister.
Wiederholungstäter zahlen deutlich mehr: 1000 Euro beim zweiten und 1500 Euro beim dritten Verstoß. Hinzu kommen drei Monate Fahrverbot und weiterhin zwei Punkte in Flensburg. Diese Grenzwerte können schon nach zwei Tassen Glühwein erreicht werden, und selbst eine kurze Alkoholabbauphase schützt nicht zwingend vor Überschreitung.
Kommt es unter Alkoholeinfluss zu einer Straßenverkehrsgefährdung – meist ab 1,1 Promille – steigen die Strafen drastisch: Drei Punkte, der Entzug der Fahrerlaubnis und hohe Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen sind die Folge. Dieser Alkoholpegel kann bereits nach vier Glühwein erreicht sein.
Fahranfänger in der Probezeit unterliegen der Null-Promille-Regelung. Selbst geringe Alkoholwerte unter 0,3 Promille ziehen ein Bußgeld von 250 Euro, einen Punkt in Flensburg und weitere Maßnahmen nach sich.
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