Seit dem 1. Mai ist das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung nicht nur teurer, sondern wird auch mit einem Punkt in Flensburg bestraft. Das kann im Fall der Fälle gravierende Folgen haben, wenn man bespielsweise beim Überfahren einer roten Ampel oder wegen zu hoher Geschwindigkeit geblitzt wird, sind allein dafür schon zwei Punkte fällig. Wer dann auch noch sein Handy am Ohr hat, bekommt noch einen Punkt obendrauf. Das heißt: Auf einen Schlag handelt man sich schlimmstenfalls drei Punkte in Flensburg ein.
Da die Grenze zum Führerscheinentzug bei acht Punkten erreicht ist, wiegen drei Punkte schwer. Wer nach der Umwandlung der alten in neue Punkte schon fünf angesammelt hat, sollte daher besonders achtsam sein. Allerdings schützt eine Sonderregel bereits belastete Verkehrssünder vor zu drastischer Bestrafung, weil die sogenannten Warnstufen nicht übersprungen werden dürfen. Die liegen bei vier oder fünf Punkten, bei denen eine Ermahnung fällig ist, sowie bei sechs bis sieben Punkten, bei denen – schon strenger – verwarnt wird. Also machen diejenigen Fahrer den größten Sprung, die noch gar nicht in Flensburg geführt waren: Ein einziges Blitzerfoto reicht dann für drei Punkte.
Insgesamt wächst der Druck auf die Ermittlungsbehörden, künftig die Fotos aus Blitzanlagen stärker in Bezug auf Handytelefonierer am Steuer auszuwerten. So hat Innenministerin Johanna Mikl-Leitner in Österreich eine Initiative gestartet, die von Radarfallen gemachten Fotos dafür verstärkt heranzuziehen. Rasende Handytelefoniere leben also nicht nur gefährlich – sie können auch schneller als bisher den Lappen verlieren.