Fahrzeuge mit einer orangen Prüfplakette sollten noch 2013 zur Hauptuntersuchung. In 2014 sind blaue (gültig bis 2014), gelbe (gültig bis 2015) und braune (gültig bis 2016) Plaketten zulässig. Natürlich ist neben der Farbe auch der Monat zu beachten. Den Monat kennzeichnet die Ziffer, die auf der Plakette nach oben zeigt. Wer in 2014 einen Neuwagen kauft, bekommt auf sein Kennzeichen eine rosafarbene Plakette – sie steht für eine gültige Hauptuntersuchung bis 2017. Neben dem Auto muss man zur Hauptuntersuchung auch den Fahrzeugschein oder den Fahrzeugbrief mitbringen.

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So teuer sind TÜV-Mängel
Bei Umbauten oder veränderten Teilen am Fahrzeug ist zudem ein Teilegutachten oder eine Betriebserlaubnis vorzulegen. Wenn man den Termin zur Hauptuntersuchung nicht fristgerecht wahrnimmt, wird die neue HU zwar nicht mehr zurückdatiert, aber man riskiert höhere Kosten. Wer mehr als zwei Monate überzieht, muss eine vertiefte HU durchführen lassen, die kostet mehr. Im Falle einer Polizeikontrolle werden nach zwei Monaten 15 Euro, nach vier Monaten 35 Euro Verwarngeld fällig. Volles Risiko fahren Sie bei mehr als acht Monaten Verzug – 40 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg.