Dashcams sind Videokameras fürs Auto, die sich seit dem Urteil des BGH (Az. VI ZR 233/17) im Mai 2018 immer größerer Beliebtheit bei Autofahrern erfreuen. Die kleinen Kameras werden einfach an der Windschutzscheibe oder dem Armaturenbrett befestigt und dokumentieren bei einem Unfall das Verkehrsgeschehen. Sie verfügen über Sensoren, die einen Unfall erkennen und das Beweismaterial automatisch speichern. Alternativ lässt sich ein Clip per Knopfdruck auch manuell sichern. Viele Autofahrer erhoffen sich dadurch auch einen Vorteil in ihrer Kfz-Versicherung – schließlich wird die Aufklärung eines Schadens durch eine Dashcam in vielen Fällen erleichtert.

Erste Kfz-Versicherung mit Dashcam-Tarif

"Die Bayerische" ist die erste Kfz-Versicherung, die in Verbindung mit einer Dashcam einen Rabatt auf den Beitrag gewährt. 15 Prozent Nachlass gibt es, beim Anbringen der kleinen Kamera im Auto – sowohl für Neu- als auch für Bestandskunden. Allerdings gilt das nicht für jede Dashcam: Die Versicherungsgruppe kooperiert für die Police mit der Marke Nextbase. Gleichzeitig gibt es beim Kauf einer Nextbase Dashcam bei bestimmten Partnern fünf Prozent Rabatt für Kunden der Bayerischen.

Welche Vorteile bietet eine Dashcam für die Kfz-Versicherung?

Andere Kfz-Versicherer bieten bisher keine Rabatte oder spezielle Tarife für Autofahrer, die eine Dashcam mitführen. Allerdings können sich die Videoaufnahmen in anderer Weise günstig auf den Beitrag auswirken. Und zwar dann, wenn ein Unfall passiert ist. Kann hier die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden, kann der Versicherer des Unfallgegners dem Fahrer zumindest eine Teilschuld unterstellen. In so einem Fall verringert sich der Schadenfreiheitsrabatt (vorausgesetzt es ist kein Rabattschutz vorhanden). Dementsprechend verteuert sich die Versicherungsprämie. Eine Dashcam-Aufnahme könnte die Klärung der Schuldfrage unterstützen und ggf. die Unschuld des Fahrers beweisen. Kommt es nämlich unverschuldet zu einem Unfall, bleibt der Schadenfreiheitsrabatt in der Regel bestehen. Wer auf diese Weise Fremdverschulden nachweisen kann, behält seine Prozente. Das funktioniert aber auch umgekehrt für die Versicherer: Mithilfe des Videomaterials können sie einsehen, ob ein Unfall absichtlich (z. B. durch plötzliches Abbremsen) herbeigeführt wurde und der Verdacht des Versicherungsbetruges naheliegt.

Dashcams und Datenschutz – was ist erlaubt?

Das Persönlichkeitsrecht sowie der Datenschutz machen die Nutzung einer Dashcam nicht ganz einfach. Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs ist aber ein rechtlicher Rahmen gelegt worden – auch die großen Kfz-Versicherungen empfehlen, sich an diese Richtlinie zu halten. Folgende Bedingungen müssen für eine rechtlich legale Nutzung erfüllt sein:
• Die Sicht des Autofahrers darf durch die Kamera nicht behindert sein.
• Damit die Aufnahmen dem Datenschutz entsprechen, müssen sie in einem sogenannten Loop aufgenommen werden. Das bedeutet, dass die Kamera einen Clip von einer festgelegten Dauer (z. B. eine Minute) aufzeichnet und die älteren Aufnahmen permanent überschreibt.
• Die Aufnahmen dürfen nur gespeichert werden, wenn die Dashcam einen Unfall erkennt oder durch einen Knopfdruck die manuelle Speicherung betätigt wird. Dadurch bleiben die Persönlichkeitsrechte anderer geschützt.
• In Ausnahmefällen akzeptieren Gerichte auch Dashcam-Videos, die den Datenschutzlinien nicht entsprechen. Die Beurteilung hängt aber vom Einzelfall ab.
• Aufnahmen von Verstößen, bei denen Sie nicht selbst betroffen sind, dürfen nicht verwendet werden. Das verstößt gegen die Datenschutzlinien und gegen das Persönlichkeitsrecht.
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