In der Teilkaskoversicherung sind nicht nur Schäden durch Sturm, Hagel oder Einbruch und Diebstahl versichert, sondern auch der Zusammenstoß mit einem Wildtier. Früher allerdings konnte die Versicherung nur bei einem Wildunfall mit Haarwild, also zum Beispiel einem Reh oder Wildschwein, zur Kasse gebeten werden. Die sogenannte erweiterte Wildschadenklausel schließt inzwischen auch andere Tiere mit ein.

Welche von Tieren verursachte Schäden sind immer versichert?

Was in der Teilkasko als Wildunfall zählt, ist genau festgelegt: jede Kollision mit Haarwild. Auf der Liste der möglichen Unfallverursacher stehen unter anderem also Rehe, Hirsche, Wildschweine, Dachse, Marder oder Hasen – aber auch Seehunde. Die sind auf der Straße bekanntlich eher selten anzutreffen, Fasan, Hund oder Katze dafür umso öfter. Die aber fallen nicht unter die ursprüngliche Definition eines Wildschadens!

Was umfasst die erweiterte Wildschadenklausel?

Während vor allem alte Verträge oft nur über den "Standard-Wildunfallschutz" verfügen, beinhalten die meisten neueren Tarife schon eine sogenannte "erweitere Wildschadenklausel". Wie so oft im Versicherungswesen gibt es allerdings keine einheitliche Vorschrift, welche Schäden diese Erweiterung abdeckt. Viele Versicherer erweitern den Schutz beispielsweise auf "Haarwild aus dem Jagdgesetzt sowie Haus- und Nutztiere", andere sprechen sogar von "Tieren aller Art". Einige Gesellschaften führen darüber hinaus selbst ausführliche Listen und zählen oft auch Ziegen, Pferde oder Rinder mit auf.
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Was ist bei Unfällen mit Nutztieren zu beachten?

Während Reh, Hase und Wildschwein in der Regel freilebende Waldbewohner sind, haben beispielsweise Kühe oder Pferde fast immer einen Besitzer. Der hat dafür zu sorgen, dass sich seine Tiere nicht frei auf der Straße bewegen können. Unabhängig von der erweiterten Wildschadenklausel in ihrem Kaskovertrag können sie sich also beim Zusammenstoß mit einem Nutztier in der Regel an den jeweiligen Bauern halten. Dessen Haftpflichtversicherung muss in vielen Fällen für den Schaden aufkommen.

Gibt es noch weitere Ausnahmen?

Grundsätzlich sollten Autofahrer bei einem drohenden Wildunfall nie versuchen auszuweichen – die Gefahren eines Zusammenstoßes mit einem anderen Auto oder einem Baum sind in der Regel deutlich höher, als die der Kollision mit Reh und Co. Doch auch wer nach einem Bambi-Rettungsmanöver im Straßengraben landet, kann auf einen Schadensübernahme durch die Versicherung hoffen – zumindest dann, wenn er beweisen kann, dass es wirklich ein Ausweichmanöver war und kein Fahrfehler. Hilfreich sind hierbei immer Zeugen. Aber Achtung: Viele Versicherer kürzen oder streichen ihre Leistung, wenn einem Kleintier wie Hase oder Fuchs ausgewichen wird und dadurch ein erheblicher Schaden entstanden ist. Der Zusammenstoß mit kleinen Wald- und Wiesenbewohnern geht – zumindest für das Auto und dessen Insassen – in der Regel nämlich deutlich glimpflicher aus.

Von

Michael Gebhardt