Wenn in ihrem Kaskoversicherungs-Vertrag die freie Werkstattwahl vereinbart ist, heißt das, dass Sie selbst entscheiden dürfen, in welcher Werkstatt Sie einen Schaden reparieren lassen. Es spielt keine Rolle, ob Sie sich an eine teurere Markenwerkstatt oder eine günstigere Freie wenden, die Kfz-Versicherung übernimmt am Ende die Rechnung. Das Gegenteil wäre ein Vertrag mit Werkstattbindung: Hier sucht die Kfz-Versicherung im Schadenfall eine geeignete Partnerwerkstatt aus. Diese kann aber auch mal ein Stück weit entfernt liegen
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Vorteile der freien Werkstattwahl

• Der größte Vorteil der freien Werkstattwahl liegt auf der Hand: Sie können selbst entscheiden und sich zur Reparatur zum Beispiel die Werkstatt suchen, der Sie vertrauen oder die in Ihrer Nähe liegt. Ganz gleich, ob diese besonders günstige Preise anbietet oder eher teuer ist.
• Bei einer fiktiven Reparatur, also wenn der Schaden gar nicht repariert wird, sondern nur die Kosten für die Reparatur erstattet werden, setzt die Versicherung bei einem Vertrag mit Werkstattbindung die in der Regel niedrigeren Preise ihrer Vertragswerkstätten an. Wer freie Werkstattwahl vereinbart hat, kann auch den oftmals höheren Kostenvoranschlag einer Werkstatt seiner Wahl einreichen.

Nachteile der freien Werkstattwahl

• Die Wahlfreiheit bei der Werkstatt lassen sich Versicherungen in der Regel aber bezahlen. Es gibt zwar nicht direkt einen Aufschlag, jedoch können Sie bei Verträgen mit Werkstattbindung von satten Rabatten profitieren: Die Tarife werden bis zu 20 Prozent günstiger. Um auszurechnen, wie teuer die freie Werkstattwahl unterm Strich für Sie wird, lohnt sich ein Versicherungsvergleich.
• Bei Verträgen mit Werkstattbindung ist in der Regel ein Hol- und Bringservice von/zur Werkstatt oder ein Leihwagen für die Zeit der Reparatur inbegriffen. Bei Verträgen mit freier Werkstattwahl ist das in der Regel nicht der Fall.

Gilt die freie Werkstattwahl für Haftpflicht und Kasko?

Eine mögliche Werkstattbindung bezieht sich immer nur auf Kasko-Fälle. Ganz gleich ob Sie in ihrer Kfz-Versicherung die freie Werkstattwahl ausgewählt haben, können Sie bei Haftpflichtschäden immer selbst die Reparaturstätte aussuchen. Die Haftpflichtversicherung greift immer dann ein, wenn Sie von einem anderen Autofahrer geschädigt werden oder selbst einen Dritten schädigen. Und wer den Schaden hat, darf sich auch die Werkstatt aussuchen – von Seiten der Haftpflichtversicherungen gibt es hier in keinem Fall Einschränkungen.

Von

Michael Gebhardt