Kfz-Versicherung: Werkstattbindung
—So wird die Kasko günstiger
Fragen und Antworten zu Kfz-Versicherung mit Werkstattbindung
Die Bindung an eine Partnerwerkstatt gilt nur bei Kaskoschäden, wie zum Beispiel Glasschäden (Teilkasko) oder selbstverschuldete Schäden (Vollkasko). Für die Schäden an Dritte und deren Fahrzeug kommt immer die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung auf. Hierfür gilt das Angebot mit der Werkstattbindung nicht, da die Geschädigten sich selbst eine Werkstatt aussuchen dürfen. Auch für Inspektionen und Wartungsarbeiten am eigenen Fahrzeug kann man eine andere Werkstatt aufsuchen. Eine weitere Ausnahme: Kommt es im Ausland zu einem Kaskoschaden der direkt repariert werden muss, ist eine Partnerwerkstatt keine Pflicht.
Tarife mit einer Werkstattbindung sind besonders für Fahranfänger interessant, denn die zahlen teure Versicherungsbeiträge aufgrund der hohen Schadenfreiheitsklasse. So gibts wenigstens ein bisschen Rabatt. Aber mit der Werkstattbindung können grundsätzlich auch all diejenigen sparen, die eine Kasko-Versicherung abschließen möchten. Und es ist immer ratsam Versicherungstarife mit einem Tarifrechner zu überprüfen.
Doch die Sache mit den Partnerwerkstätten hat auch einige Nachteile. So kann man sich bei einem Schaden die Werkstatt nicht aussuchen. Auch nicht, wenn die vielleicht von der Lage her günstiger gelegen ist oder auf den jeweiligen Schaden spezialisiert ist. Meistens sind die Partnerwerksätten der Versicherungen keine Markenwerkstätten, sondern freie Werkstätten. Diese arbeiten nicht schlechter, allerdings verfügen sie in der Regel nicht über das komplette Instrumentarium für Diagnose und Reparatur aller Automarken. Wer in einer eher ländlichen Region wohnt, kann weitere Nachteile haben. So sollte man sich vorab informieren, wie gut das Partnerwerkstätten-Netzwerk der Versicherung ausgebaut ist. Ansonsten kann es sein, dass man weite Entfernungen auf sich nehmen muss. Auch sind längere Wartezeiten möglich, wenn es nur eine Partnerwerkstatt im Umkreis gibt.
Wer einen Kaskoschaden an seinem Auto hat, muss sich umgehend bei der Versicherung melden. Meistens gibt es eine Servicehotline, die rund um die Uhr zu erreichen ist. Die Versicherung teilt dann mit, zu welcher Partnerwerkstatt das Auto gebracht werden sollte.
Besonders vorsichtig müssen Besitzer von Leasingfahrzeugen und Neuwagen sein: Eigentümer eines Leasingfahrzeugs ist der Leasinggeber und der kann Vorgaben zu Werkstätten machen. Beim Autokredit ist es oftmals so, dass die Reparatur in einer vom Hersteller autorisierten Werkstatt erfolgen muss – je nach Vertrag. Damit möchten Leasing- und Kreditgeber sicherstellen, dass der Wertverlust möglichst gering ausfällt. Geht man nun zu einer Partnerwerkstatt des Versicherers riskiert man eine Vertragsverletzung und somit eine fristlose Kündigung der Finanzierung bzw. des Leasingvertrags. Wenn ein Neuwagen weniger als zwei Jahre alt ist, gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung. Innerhalb dieser Frist werden Reparaturen, die auf Herstellungsfehler beruhen, kostenfrei durchgeführt – aber nur in einer Vertragswerkstatt.
Lässt man sein Auto trotz Werkstattbindung anderswo reparieren, muss man einen Teil der Kosten selbst tragen. Versicherer zahlen nur die Summe, die sie auch bei ihrer Partnerwerkstatt bezahlt hätten. Und das ist oftmals deutlich weniger. Manche Versicherer verhängen auch eine Vertragsstrafe. Das heißt: Die vereinbarte Selbstbeteiligung steigt. Manchmal wird auch der gesamte Rabatt rückgängig gemacht.