Kfz-Versicherung nicht gezahlt: Zwangsstilllegung
Stilllegung wegen nicht gezahlter Beiträge?

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Wird der Beitrag zu Kfz-Versicherung nicht gezahlt, droht die Stilllegung. AUTO BILD sagt, wann es dazu kommt und was dann zu tun ist.
Eine gültige Kfz-Versicherung ist die Voraussetzung dafür, dass ein Auto zugelassen wird und auf deutschen Straßen unterwegs sein darf. Denn ein Unfallschaden kann schnell in die Millionen gehen und die Haftpflichtversicherung sorgt dafür, dass die Beteiligten eines Unfalls rechtmäßig entschädigt werden. Deswegen ist die Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland Pflicht. Wird der Beitrag jedoch nicht bezahlt, erlischt der Versicherungsschutz. Schlimmstenfalls droht dann die Stilllegung des Fahrzeugs.
Kfz-Versicherung nicht gezahlt: Was passiert?
Sind Sie bei der Kfz-Versicherung im Zahlungsrückstand, wird das Auto nicht sofort stillgelegt. In der Regel gibt es zunächst Post von der Versicherungsgesellschaft in Form einer Zahlungserinnerung. Anschließend gibt es eine Mahnung, dabei werden zusätzliche Mahngebühren erhoben. Wird der fällige Betrag beglichen, läuft die Kfz-Versicherung normal weiter. Wurde jedoch binnen einer Frist von zwei Wochen nicht auf die Mahnung reagiert, kann der Versicherer den Vertrag kündigen.
Bei Kündigung informiert die Versicherungsgesellschaft automatisch auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) über das Erlöschen des Versicherungsschutzes. Das KBA schaltet daraufhin Polizei oder Ordnungsamt ein und beauftragt sie mit der Stilllegung. Mitarbeiter des Ordnungsamtes oder Polizeibeamte suchen dann den Halter des Fahrzeugs auf. In der Regel am Wohnort oder auch bei der Arbeitsstelle. Dann wird der Fahrzeugschein eingezogen und das Siegel vom Kennzeichen entfernt. Das Auto ist damit offiziell stillgelegt. Die Stilllegung ist aber nicht umsonst: Für jeden Versuch den Halter aufzusuchen, werden abhängig vom Wohnort rund 50 Euro fällig. Da oft mehrere Versuche notwendig sind, können Gebühren von mehreren Hundert Euro anfallen. Hinzu kommt ein Bußgeld von 15 Euro, da das Fahrzeug trotz fehlender Versicherung nicht außer Betrieb gesetzt wurde.
Und nach der Stilllegung?
Das außer Betrieb gesetzte Auto darf nicht mehr auf öffentlichen Flächen abgestellt oder gar auf der Straße gefahren werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit den Strafen für das Fahren ohne Zulassung rechnen. Schlimmstenfalls droht eine einjährige Haftstrafe oder eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen. Und: Kommt es in dieser Zeit zu einem Unfall, haftet die Versicherung nicht.
Wer auf das Auto angewiesen ist, sollte möglichst schnell die Schulden beim Versicherer tilgen. Denn bei noch ausstehenden Beitragszahlungen, wird der Versicherer sich kaum auf einen neuen Vertrag einlassen. Zudem kann er einen neuen Vertrag ganz ablehnen, wenn es eine Kündigung aufgrund von Zahlungsrückständen gab. Das gilt aber nicht für neue Versicherer: Sie sind verpflichtet Ihnen zumindest eine Kfz-Haftpflichtversicherung anzubieten, da es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Allerdings muss diese nur die gesetzlich vorgeschriebene Deckung umfassen. Außerdem ist es wahrscheinlich, dass Aufschläge erhoben werden, wenn es in der Vergangenheit zu Zahlungsrückständen kam.
Tipp: Lastschrift statt Überweisung
Wer Probleme hat, den hohen jährlichen Betrag für die Kfz-Versicherung aufzubringen, kann stattdessen auch eine vierteljährliche oder monatliche Ratenzahlung wählen. Zwar steigt der Beitrag dadurch um bis zu zehn Prozent an, doch die Zahlungen sind kleinteiliger und deswegen für manche besser zu überblicken. Ein weiterer Tipp: Per Lastschrift statt Überweisung zahlen. Dann zieht die Versicherung den Beitrag bequem ein, ohne dass Sie selbst daran denken müssen. Allerdings ist darauf zu achten, dass das Konto ausreichend gedeckt ist.
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