Kfz-Versicherung: Rabattschutz
Schutz für den Schadenfreiheitsrabatt

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Viele Kfz-Versicherungen bieten als zusätzlichen Baustein einen Rabattschutz an. Was bringt diese Option und was sollte man dabei beachten?
Inhaltsverzeichnis
Wenn es zu einem Unfall kommt und die Kfz-Versicherung einen Schaden regulieren muss, wird der Versicherte in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zurückgestuft. Damit geht dann auch der Schadenfreiheitsrabatt flöten, den man über die Jahre durch unfallfreies Fahren erreicht hat – und der Beitrag für die Versicherung steigt. Um das zu verhindern, bieten viele Versicherer ihren Kunden den sogenannten Rabattschutz als wählbare Zusatzleistung an.
Mit jedem unfallfreien Jahr steigt die SF-Klasse des Versicherten und damit auch sein Schadenfreiheitsrabatt. Allerdings funktioniert dieses System der SF-Klassen auch umgekehrt: Verursacht der Versicherte einen Haftpflichtschaden, der über die Versicherung reguliert werden muss oder meldet einen Kaskoschaden, wird er in der SF-Klasse wieder zurückgestuft – und zwar um mehrere Klassen. Der Beitrag für die Versicherung kann dadurch im folgenden Jahr deutlich höher ausfallen. Mit einem Rabattschutz kann der Versicherte die Rückstufung verhindern. In der Regel darf der Rabattschutz jedoch nur einmal pro Jahr verwendet werden. Heißt: Wer im Jahr mehr als einen Schaden meldet, wird trotz Rabattschutz zurückgestuft.
Angeboten wird der Rabattschutz in der Regel für Haftpflicht- und Vollkasko-Policen. Da die Teilkasko keine eigene SF-Klasse hat, gibt es hier auch keinen Rabattschutz. Meist muss der Versicherte außerdem älter als 23 Jahre sein und mindestens vier schadenfreie Jahre gesammelt haben.
Für den Rabattschutz wird ein Betrag auf den Versicherungsbeitrag aufgeschlagen. Wie hoch dieser Aufschlag ausfällt, hängt von der individuellen Police ab. Einige Versicherer bieten ihn zudem nur in Verbindung mit bestimmten Tarifen an. Meist bewegt sich der Aufschlag zwischen 15 und 30 Prozent. Hier sollte vorab durchgerechnet werden, ob sich der Rabattschutz im Schadensfall tatsächlich auszahlt oder ob eine Rückstufung gegebenenfalls günstiger wäre. Außerdem lohnt sich ein Versicherungsvergleich, um den günstigsten Tarif zu finden.
Abhängig von der Höhe des Schadens und den bereits gesammelten schadenfreien Jahren erfolgt bei der Regulierung nicht immer eine Rückstufung auf null. Einige Versicherer staffeln die Rückstufung auf, sodass man beim ersten Schaden im Versicherungsjahr zum Beispiel nur von SF-Klasse zehn in SF-Klasse fünf zurückgestuft wird. Eine weitere Möglichkeit den Rabatt zu schützen ist, die Instandsetzung des Schadens selbst zu zahlen. Diese Möglichkeit kommt vor allem bei Kasko-Fällen infrage. Hier sollte man vorab genau kalkulieren, wie hoch die Mehrkosten durch Selbstbeteiligung und Rückstufung ausfallen und sie den Kosten für den Schaden gegenüberstellen. Im Idealfall entscheidet man sich für die günstigere Variante.
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