In der Kfz-Versicherung gibt die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) an, wie lange ein Versicherter ohne gemeldeten Schaden geblieben ist. Schadenfreie Jahre werden von den Versicherungen mit einem Rabatt auf den Grundbeitrag belohnt, der die Prämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkasko deutlich senken kann. Das Beste: Bis zur Obergrenze von 35 unfallfreien Jahren wird dieser Schadenfreiheitsrabatt mit jedem Jahr, in dem die Versicherung keinen Schaden bezahlen musste, höher – teilweise werden auf der höchsten Stufe (SF 35) nur noch zwanzig Prozent oder weniger des eigentlichen Beitrags fällig. Aber: Der Schadenfreiheitsrabatt kann sich auch in die andere Richtung verändern!
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Wann kommt es zur Rückstufung?

Einen Schadenfreiheitsrabatt gibt es bei der Kfz-Haftpflicht und der Vollkaskoversicherung. Auf Teilkasko-Schäden hat man selbst keinen Einfluss, deswegen fällt dieses Bonussystem hier weg. Verursacht man nun einen Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden, wird man in der jeweiligen SF-Klasse zurückgestuft, also schlechter gestellt. Allerdings nur, wenn der Schaden auch von der Versicherung bezahlt werden musste. Entscheidet man sich dafür, die Kosten selbst zu übernehmen, bleibt der Schadenfreiheitsrabatt unberührt.

Wovon hängt die Rückstufung ab?

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In welche SF-Klasse man im Schadensfall zurückgestuft wird, ist nicht einheitlich geregelt, sondern wird von der Versicherung festgelegt: Wie viele Klassen – und wie viel Rabatt – verloren gehen, steht in den Versicherungsbedingungen. Diesen sogenannten Rückstufungstabellen kann man genau entnehmen, um wie viele Rabattstufen man sich nach wie vielen Unfällen in einem Jahr verschlechtert. Dabei gelten für die Haftpflicht und Vollkasko in der Regel unterschiedliche Tabellen, wobei man in der Vollkasko üblicherweise etwas langsamer zurückgestuft wird. Achtung: Für die Rückstufung spielt nur die Anzahl der Schäden eine Rolle, nicht die Höhe. Wer also nur den Spiegel abfährt, wird – wenn er den Schaden regulieren lässt – genauso zurückgestuft wie jemand, der bei einem Wildunfall einen Totalschaden verursacht. Spätestens nach üblicherweise vier oder mehr Unfällen in einem Jahr verstehen die meisten Versicherungen keinen Spaß mehr und stufen ihren Kunden in die unterste SF-Klasse M (für Malus) ein, die den Grundbeitrag sogar erhöht statt ihn zu senken.

Wie stark erhöht sich der Versicherungsbeitrag?

Wie sich die Rückstufung auf den Versicherungsbeitrag auswirkt, hängt ebenfalls von der jeweiligen Versicherung ab. Zwar ist die Einteilung in SF-Klassen einheitlich geregelt, doch kann die Assekuranz schon seit 1994 den mit einer Schadenfreiheitsklasse verbundenen Rabatt selbst bestimmen. So kann sich auch die Rückstufung je nach Versicherung unterschiedlich stark auswirken.
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Wann wird die Beitragshöhe entsprechend angepasst?

Die Rückstufung erfolgt – wie auch eine Verbesserung der SF-Klasse – immer zum Jahreswechsel und tritt mit der ersten Beitragsfälligkeit im neuen Jahr in Kraft. Ist die Hauptfälligkeit der 31.12., zahlt man also mit Jahresbeginn bei einer Rückstufung gleich den höheren Beitrag; bei einer unterjährigen Hauptfälligkeit dagegen erst mit der nächsten Rechnung. Allerdings profitiert man in diesem Fall nach einem schadenfreien Jahr auch erst wieder mit der nächsten Fälligkeit von dem dann geringeren Beitrag.

Wann sollte man einen Schaden selber übernehmen?

Zurückgestuft wird man von der Versicherung nur, wenn diese einen Schaden bezahlen muss. Natürlich kann der Versicherungsnehmer aber auf diese Regulierung verzichten und die Kosten aus eigener Tasche tragen. Dass lohnt sich häufig bei kleineren Schäden, da man das investierte Geld durch niedrigere Beiträge in den Folgejahren wieder einspart. Denn: Eine einzelne Rückstufung kann sich jahrelang auf die Prämie auswirken. Beispiel: Ein Versicherter mit SF 15 (Beitragssatz 35 Prozent) und einer jährlichen Haftpflichtprämie von 500 Euro wird durch einen Schaden in SF 7 (Beitragssatz 43 Prozent) zurückgestuft. Vorausgesetzt, er hat in den folgenden Jahren keinen weiteren Schaden mehr, erreicht er erst nach 29 Jahren wieder den gleichen Beitragssatz wie ohne den Unfall. Die Mehrkosten belaufen sich in diesen 29 Jahren auf 1799,33 Euro. In diesem Fall würde es sich also lohnen, einen Schaden bis zu dieser Höhe selbst zu bezahlen.

Kann ein Versicherungswechsel die Rückstufung verhindern?

Nein, die Rückstufung selbst verhindert ein Versicherungswechsel nicht. Wer einen Schaden regulieren lässt und danach seinen Vertrag zur nächsten Hauptfälligkeit kündigt, kann aber trotzdem sparen. Die aktuelle Versicherung meldet die neue Schadenfreiheitsklasse an die zukünftige Versicherung. Nun kommt es darauf an, welchen Rabattsatz die Versicherung der Schadenfreiheitsklasse zugeordnet hat. Ist dieser höher als bei der bisherigen Versicherung, fällt der Beitrag im folgenden Jahr doch geringer aus als erwartet.

Was ist ein Rabattschutz?

Mit der Option Rabattschutz bieten viele Versicherer ihren Kunden die Möglichkeit, einen Schaden quasi ungeschehen zu machen – die Versicherung trägt die Kosten doch man wird nicht zurückgestuft. Das lassen sich die Assekuranzen natürlich bezahlen, üblich ist ein Aufschlag von rund 15 Prozent auf den eigentlichen Versicherungstarif. Als "Auffangnetz" kann sich das aber durchaus lohnen, denn der Rabattschutz verhindert schließlich nicht nur die Rückstufung sondern ermöglicht sogar die weitere Hochstufung in den Folgejahren, die den Beitrag weiter reduzieren. Je nach Versicherung muss man für einen Rabattschutz allerdings erst einmal eine gewisse SF-Klasse (häufig SF 4) erreicht haben und nicht selten setzen die Anbieter auch ein Mindestalter (meist 23 Jahre) voraus. Den Schaden lässt übrigens nur die aktuelle Versicherung unter den Tisch fallen, bei einem Anbieterwechsel wird er trotzdem mit in die Berechnung einbezogen! Tipp: Manche Versicherungen bieten sogar einen Rabattschutz mit mehreren "Freiunfällen" pro Jahr an!

Wie hilft ein Rabattretter?

Ein ähnlicher Sicherungsmechanismus ist der Rabattretter. Er verhindert bei einem Unfall zwar nicht die Rückstufung, allerdings kommt man damit nur in eine SF-Klasse, die den gleichen Beitragssatz hat. Erst beim zweiten Unfall in einem Jahr würde man weiter zurückgestuft werden. Trotzdem dauert es natürlich etwas länger, bis man sich wieder in seine alte SF-Klasse hochgearbeitet hat oder sogar von weiteren Nachlässen profitieren kann. Bei vielen Versicherungen gibt es inzwischen gar keinen Rabattretter mehr, vor allem bei denen nicht, die auch einen Rabattschutz im Angebot haben. Manch andere stellen ihn als Option gegen Zuzahlung zur Verfügung, und bei manchen ist er sogar gratis dabei. Dann aber häufig nur für Bestandskunden, die sich schon in einer sehr hohen SF-Klasse (in der Regel über SF 25) befinden.

Von

Michael Gebhardt