Knapp jeder Dritte Versicherte denkt laut aktueller Check24-Umfrage über einen Wechsel der Kfz-Versicherung nach. Die Sparmöglichkeiten bei einem Versicherungswechsel sind groß, denn die Preisunterschiede zwischen den verschiedenen Anbietern sind riesig. Doch wann kann man überhaupt die Autoversicherung wechseln und wie geht das? AUTO BILD hat die wichtigsten Infos für Sie zusammengefasst.

Wann kann ich die Kfz-Versicherung wechseln?

Einmal jährlich zum Ablauf des Versicherungsjahres
Eine Kündigung der Kfz-Versicherung ist immer zum Ablauf eines Versicherungsjahres mit einmonatiger Frist möglich. Das Versicherungsjahr ist in den meisten Fällen an das Kalenderjahr gekoppelt, endet also am 31. Dezember. Die Kündigung muss der Versicherung bis zum 30. November vorliegen. Ausnahmen sind Verträge mit unterjähriger Laufzeit (siehe Datum der Hauptfälligkeit im Vertrag). Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Bei einer Beitragserhöhung
Erhöht die Versicherung die Beiträge, besteht für den Versicherten Sonderkündigungsrecht. Die Versicherung muss den Versicherten schriftlich über eine Beitragserhöhung informieren. In der Regel geschieht das mit dem Versand der Jahresrechnung. Die Kündigungsfrist beträgt mit Erhalt der Benachrichtigung einen Monat. Oftmals ist eine Kündigung dadurch bedingt auch noch möglich, wenn man den Termin für eine Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres (30.11.) verpasst hat. Was beim Sonderkündigungsrecht weiter zu beachten ist, erfahren Sie hier!
Nach einem Schadenfall
Nach jedem Schadenfall, den Sie der Versicherung melden, haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen – unabhängig davon, ob die Versicherung den Schaden übernimmt oder nicht. Die Kündigung ist jedoch erst möglich, wenn die Verhandlung über die Entschädigung abgeschlossen ist, beziehungsweise die Versicherung erklärt hat, ob sie den Schaden übernimmt oder nicht. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie einen Monat Zeit zu kündigen.
KFZ-VERSICHERUNGSVERGLEICH
Verivox KFZ-VERSICHERUNGSVERGLEICH

Über 330 Autoversicherungen im Vergleich

Vergleichen Sie kostenlos und schließen Sie Ihre Kfz-Versicherung direkt online ab.

In Kooperation mit

Verivox

Kann ich beim Fahrzeugwechsel die Kfz-Versicherung wechseln?

Wird das bisherige Auto ab- und ein neues angemeldet, schließen Sie für das neue Auto einfach eine neue Kfz-Versicherung ab. Sie müssen das nicht bei Ihrer bisherigen Versicherung machen, sondern können sich auch einen anderen Anbieter suchen. Wird das alte Auto verkauft, geht die bisherige Versicherung zunächst auf den Käufer über. Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass für ein Fahrzeug zu jeder Zeit Haftpflichtschutz besteht. Sobald der Käufer bei der Zulassungsstelle die Versicherungsbescheinigung eines anderen Anbieters vorlegt, gilt der alte Vertrag als beendet. Der Käufer kann den alten Vertrag jedoch auch auf seinem Namen weiterlaufen lassen. Der Schadenfreiheitsrabatt wird entsprechend angepasst – Ihr eigener Schadenfreiheitsrabatt bleibt davon unberührt, Sie übertragen ihn einfach auf Ihre neue Versicherung. In jedem Fall sollten Sie Ihre alte Versicherung über den Verkauf informieren!

Kfz-Versicherung wechseln – so sollten Sie vorgehen!

Schritt 1: Tarife vergleichen. Nutzen Sie einen oder mehrere Vergleichsrechner, um einen günstigeren Anbieter als Ihren bisherigen zu finden. Die Vergleichsrechner berechnen unter Einbeziehung der angegebenen Daten (z.B. Alter, Schadenfreiheitsklasse, Fahrzeugtyp) aus mehreren Hundert Tarifen die jeweils günstigsten Angebote. Achten Sie darauf, bei den Leistungen keine Einbußen hinzunehmen, es sei denn, Sie können auf bestimmte Leistungen ganz bewusst verzichten. Mit Hilfe eines Vergleichsrechners können Sie neben den Preisen auch die Leistungen der verschiedenen Tarife vergleichen oder sich über einen Filter nur die Tarife anzeigen lassen, die Ihre gewünschten Leistungen enthalten. Der beste Zeitpunkt für einen Tarifvergleich ist der November, da viele Versicherer zur Wechselsaison mit günstigen Tarifen um Neukunden werben.
Schritt 2: Angebot einholen. Wenn Sie einen passenden Tarif gefunden haben, können Sie direkt über das Vergleichsportal einen Versicherungsabschluss beantragen oder ein unverbindliches Angebot anfordern. Vergleichsrechner fungieren als Makler, bekommen für einen vermittelten Antrag von der Versicherung eine Provision. Sie müssen den Versicherungsabschluss nicht über ein Vergleichsportal beantragen, sondern können sich auch direkt an den Versicherer wenden. Das erfordert dann aber weiteren Aufwand.
Schritt 3: Neuen Vertrag abschließen. Als Datum des Versicherungsbeginns geben Sie den 1. Januar an, wenn Sie zum Jahresende kündigen möchten. Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) wird Ihnen nach Abschluss des neuen Vertrags innerhalb von 24 Stunden von der Versicherung zugesendet. Die Versicherung informiert auch die zuständige Kfz-Zulassungsstelle über den Versicherungswechsel.
Schritt 4: Bisherige Versicherung kündigen. Wenn Sie den neuen Vertrag abgeschlossen haben, können Sie den alten Versicherungsvertrag kündigen. Achten Sie darauf, die Frist für die Kündigung einzuhalten. Bei einer regulären Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres gilt der Stichtag 30. November. Bis zu diesem Tag muss die Kündigung der Versicherung vorliegen – der Poststempel ist nicht entscheidend. (Mehr zum Thema: So funktioniert die Kündigung!)

Was bringt ein Wechsel der Kfz-Versicherung?

Bei einem Wechsel der Autoversicherung lässt sich potenziell viel Geld sparen, denn für viele Versicherte lassen sich auf dem Versicherungsmarkt deutlich günstigere Versicherungstarife finden als ihr aktueller. Selbst wer im Vorjahr vielleicht eine besonders günstige Versicherung abgeschlossen hat, kann unter Umständen durch einen Wechsel noch sparen. Denn die Versicherungen liefern sich gerade zur Wechselsaison einen regelrechten Preiskampf, von dem der Verbraucher profitiert. Neben der Sparmöglichkeit gibt es natürlich noch andere Gründe, die Versicherung zu wechseln: Zum Beispiel, wenn eine andere Versicherung für den gleichen Preis mehr bietet oder wenn der Versicherte mit dem Service seiner Versicherung nicht zufrieden ist.

Wie groß ist das Sparpotenzial beim Kfz-Versicherungswechsel?

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Angaben wie 850 Euro, von denen oft zu lesen ist, sind extreme Beispiele. Solche Summen können sich zum Beispiel ergeben, wenn eine sehr ungünstige Schadenfreiheitsklasse im Spiel ist, der Versicherte also ohnehin einen hohen Beitrag zahlen muss und dann auch noch bei einem vergleichsweise teuren Anbieter versichert ist. Eine Ersparnis in Höhe von 100 bis 200 Euro kann sich dagegen für eine große Anzahl Versicherter schnell ergeben. (Mehr zum Thema: Sparpotenzial beim Versicherungswechsel!)

Wann lohnt sich ein Versicherungswechsel?

Sparen lohnt sich eigentlich immer, und der Aufwand für einen Kfz-Versicherungswechsel ist nicht besonders hoch. Vor einem Wechsel sollten Sie jedoch genau prüfen, dass damit keine Einbußen bei der Leistung verbunden sind. Achten Sie auch auf mögliche Leistungseinbußen, die vielleicht nicht auf den ersten Blick zu erkennen sind. So können Autoversicherungen unterschiedliche Regelungen bezüglich der Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt haben. Rückstufungstabellen finden sich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Anbieters. Wer noch über einen sogenannten Rabattretter verfügt (schützt vor einer Beitragserhöhung nach einem Schadensfall), verliert diesen möglicherweise beim Wechsel zu einem anderen Anbieter. Denn der Rabattretter wird nur noch von wenigen Versicherungen angeboten. Letztendlich spielt auch die Zufriedenheit mit dem bisherigen Anbieter eine Rolle bei der Entscheidung.

Kfz-Versicherung wechseln: Häufige Fragen

Kann ich jederzeit die Kfz-Versicherung wechseln?

Pfeil
Nein, beim Versicherungswechsel müssen Sie die Kündigungsfristen für den alten Vertrag beachten. Eine Kündigung der Kfz-Versicherung ist einmal jährlich möglich - und zwar zum Jahresende (Ausnahme: Verträge mit unterjähriger Laufzeit). Die Frist beträgt vier Wochen, Stichtag ist also der 30. November. Gekündigt werden kann außerdem bei Sonderkündigungsrecht (z.B. wegen Beitragserhöhung oder nach einem Schaden).

Wie wechsele ich die Versicherung?

Pfeil
1. Neuen Tarif suchen, am einfachsten geht das mit einem Vergleichsrechner.
2. Versicherungsabschluss beantragen (geht über den Vergleichsrechner oder direkt bei einer Versicherung).
3. Alten Vertrag kündigen (Kündigungsfristen beachten!)

In welchem Monat die Kfz-Versicherung wechseln?

Pfeil
Sie können Ihren alten Versicherungsvertrag zum Jahresende kündigen. Die Kündigung muss bis zum 30. November erfolgt sein. Spätestens dann sollte auch der neue Vertrag beantragt sein. Theoretisch könnten Sie den neuen Vertrag auch noch bis zum Jahresende abschließen. Sicherer ist es jedoch, den neuen Vertrag vor der Kündigung des alten schon unter Dach und Fach zu haben. Gegen Jahresende könnten außerdem die Preise für die Versicherung schon wieder steigen. Im November, der Haupt-Wechselsaison in der Kfz-Versicherung, sind die Preise in der Regel am niedrigsten.

Wer kündigt die alte Versicherung?

Pfeil
Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, geht die Kfz-Versicherung zunächst auf den Käufer über. Sie können den Vertrag nicht selber kündigen. Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass für ein Fahrzeug zu jeder Zeit Haftpflichtschutz besteht. Sobald der Käufer bei der Zulassungsstelle die Versicherungsbescheinigung eines anderen Anbieters vorlegt, gilt der alte Vertrag als beendet. Der Käufer kann den alten Vertrag aber auch auf seinem Namen weiterlaufen lassen. Ihr Schadenfreiheitsrabatt bleibt dabei unberührt. Heißt, Sie nutzen Ihren Schadenfreiheitsrabatt weiter, der Käufer seinen eigenen. Die Versicherungen regeln in diesem Fall die Zuordnung des Schadenfreiheitsrabatts beim Halterwechsel automatisch.