Autofahrer müssen für das kommende Jahr 2026 erneut mit höheren Kosten für die Kfz-Versicherung rechnen. Das zeigt der aktuelle Kfz-Versicherungsindex des Vergleichsportals Verivox. Danach sind die Policen aus dem günstigen Preissegment aktuell über alle Versicherungsarten hinweg sieben Prozent teurer als im Vorjahr. Die höchsten Preissteigerungen setzen die Versicherer mit acht Prozent erneut bei der Vollkasko um. In die Auswertung flossen anonymisiert die Nutzerberechnungen von Versicherungswechslern bei Verivox vom 1. bis zum 10. Oktober 2025 und 2024 ein.

Preissteigerung in der Kfz-Versicherung

Preissteigerung in der Kfz-Versicherung
Haftpflicht
5 %
Teilkasko
6 %
Vollkasko
8 %
Gesamt
7 %
Damit liegen die Preissteigerungen allerdings deutlich hinter dem Rekordniveau des Vorjahres zurück. Mit Beginn der Wechselsaison 2024/25 lag die Preissteigerung noch bei 24 Prozent. Der Grund für die anhaltenden Preiserhöhungen: Die Kfz-Versicherungssparte ist schon seit mehreren Jahren in Folge defizitär. Gestiegene Ersatzteilpreise und Werkstattkosten über die allgemeine Inflation hinaus treiben die Kosten für Schadensfälle in die Höhe. So schrieben die Kfz-Versicherer im Jahr 2024 laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ein Minus von rund zwei Milliarden Euro.

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Sparpotenzial für Wechselwillige

Noch nicht alle Kfz-Versicherer haben die Gewinnzone wieder erreicht. Deshalb steigen die Preise für die Kfz-Versicherung auch in diesem Jahr. "Die Vollkasko bleibt das Sorgenkind der Versicherer, weil hier steigende Reparatur- und Ersatzteilkosten besonders durchschlagen", sagt Aljoscha Ziller, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. "Für die Haftpflichtversicherung waren dagegen die Bilanzen schon im letzten Jahr wieder ausgeglichen."
Erste Versicherer schreiben aber wieder schwarze Zahlen und gehen mit wettbewerbsfähigen Preisen in die Wechselsaison – das befeuert das Sparpotenzial für Wechselwillige. In Verivox-Modellrechnungen liegt die Differenz zwischen mittleren und günstigen Tarifen bei bis zu 52 Prozent.

Sparpozenzial beim Versicherungswechsel*

Sparpozenzial beim Versicherungswechsel*
Haftpflicht
40 % (248,59 Euro)
43 % (230,61 Euro)
37 % (250,41 Euro)
Teilkasko
42 % (452,11 Euro)
43 % (429,78 Euro)
37 % (347,01 Euro)
Vollkasko
49 % (840,15 Euro)
52 % (835,88 Euro)
42 % (731,87 Euro)
Der Versicherungswechsel bleibt daher für Versicherte die wichtigste Möglichkeit, die Preissteigerungen auszugleichen. Doch es gibt noch weitere Wege, die Kosten für die Kfz-Versicherung trotz steigender Beiträge zu minimieren. Hier kommen die wichtigsten Tipps!

Spar-Tipps: So können Sie die Kosten senken!

  1. Rabatte überprüfen: Profitieren Sie bereits von allen Rabatten, die Sie bekommen könnten? Viele Versicherte wissen nicht, dass es etwa für bestimmte Berufsgruppen (zum Beispiel Beamte) Rabatte gibt. Auch für Familien gibt es oftmals Rabatte, oder wenn der Versicherte über Wohneigentum verfügt. Mit einem Vergleichsrechner lässt sich schnell überprüfen, ob man sich noch Rabatte entgehen lässt – dort werden nämlich alle dafür relevanten Kriterien wie Berufsgruppe, Familienstand etc. abgefragt und beim Tarifvergleich berücksichtigt.
  2. Jährliche Zahlweise wählen: Wählen Sie beim Abschluss einer Kfz-Versicherung immer die jährliche Zahlweise. Halbjährliche, vierteljährliche oder sogar monatliche Zahlungen sind zwar bei vielen Gesellschaften auch möglich, werden aber mit teilweise hohen Aufschlägen belegt. Wenn Sie beim Kfz-Versicherungsvergleich eine monatliche Zahlungsweise auswählen, schränken Sie die Auswahl der Ergebnisse außerdem deutlich ein. Denn bei vielen Tarifen – oftmals die günstigen – ist eine monatliche Zahlungsweise nicht möglich.
  3. Kilometer und Anzahl der Fahrer überprüfen: Prüfen Sie alle Angaben, die sich auf die Höhe der Beiträge auswirken, regelmäßig auf Aktualität. Fahren Sie tatsächlich so viele Kilometer im Jahr, wie im Vertrag steht? Wenn nicht, die Kilometerleistung anpassen. Mit Glück geht es dann in die sparsamere Kilometerklasse. Auch der Fahrerkreis sollte immer wieder überprüft werden – je mehr Fahrer das versicherte Auto benutzen, desto teurer wird die Versicherung. Besonders teuer wird es, wenn sich Fahranfänger unter den Fahrern befinden.
  4. Garagenstellplatz: Fahrzeuge, die in einer Garage parken, erleiden weniger Schäden. Weder Marderbiss noch Vandalismus kommt annähernd so häufig vor wie bei öffentlich abgestellten und für jedermann zugängliche Autos. Deshalb können Besitzer vom Garagenrabatt profitieren – wenn tatsächlich eine Garage vorhanden ist. Die Höhe des Rabatts unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer, liegt etwa zwischen einem und rund fünf Prozent. Auch aus diesem Rabatt ergibt sich aber eine Verpflichtung, das Fahrzeug muss die meiste Zeit (vor allem nachts) auf dem angegebenen Stellplatz geparkt sein.
  5. Kasko-Schutz überprüfen: Wer von Vollkasko auf Teilkasko umsteigt, spart am meisten. Oft sind es auf einen Schlag 50 Prozent des Beitrags und mehr. Aber, Achtung: Schäden aus eigener Schuld sowie durch Vandalismus sind dann nicht mehr gedeckt. Auf die Vollkasko verzichten sollte man eigentlich nur, wenn der Restwert des Autos sehr gering ist.
  6. Selbstbeteiligung erhöhen: Wer die Vollkasko nicht gleich ganz streichen will, kann auch seine Selbstbeteiligung erhöhen. Das spart, und gleichzeitig bleibt das Risiko auf den neu vereinbarten Betrag begrenzt. Allerdings lohnt es sich nicht immer, noch mehr als die häufig gewählten Beträge von 300 Euro (Vollkasko) und 150 Euro (Teilkasko) festzulegen. Denn über diesen Selbstbehalt hinaus wird die Ersparnis beim Versicherungsbeitrag oft nur noch geringfügig größer. Tipp: Rechnen Sie mit einem Versicherungsrechner durch, welche Ersparnis sich bei den verschiedenen Kombinationen der Selbstbeteiligung ergeben.
  7. Auf freie Werkstattwahl verzichten: Wer auf eine freie Werkstattwahl verzichtet, kann beim Versicherungsbeitrag etwa sieben Prozent einsparen. Der Verzicht auf eine freie Werkstattwahl bedeutet, dass Reparaturen von Kasko-Schäden nur von Partnerwerkstätten der Versicherungsgesellschaft durchgeführt werden dürfen. Das muss nicht unbedingt ein Nachteil sein, denn auch die Versicherung hat ein Interesse daran, dass die Werkstätten gute Arbeit leisten. Außerdem sind mit einer Werkstattbindung oftmals zusätzliche Leistungen wie spezielle Garantien auf die Reparatur, Abhol-Services oder die Bereitstellung eines Ersatzwagens verbunden. Der wichtigste Nachteil einer Werkstattbindung: Sie können Ihr Fahrzeug oftmals nicht zu einer Vertragswerkstatt bringen, denn bei den Partnerwerkstätten der Versicherungen handelt es sich meistens um freie Werkstätten. Gerade Fahrer von Leasing-Fahrzeugen sollten deshalb vorsichtig sein. Denn bei Leasing-Fahrzeugen ist oft der Besuch einer Vertragswerkstatt des Fahrzeugherstellers vorgeschrieben. Auch um bei sonstigen Reparaturen von Kulanzregelungen des Herstellers profitieren zu können, ist es meist erforderlich, dass Sie Ihr Auto immer in eine Vertragswerkstatt gebracht haben.
  8. Zweitwagenregelung nutzen: Viele Versicherer bieten mit einer besonderen Zweitwagenregelung einen günstigeren Satz an, wenn die Police für den Erstwagen einen bestimmten Schadenfreiheitsrabatt erreicht hat. Statt Schadenfreiheitsklasse 0 gibt es etwa SF-Klasse ½ oder sogar höher. Allerdings können neben einer bestimmten SF-Klasse des Erstwagens auch noch weitere Bedingungen an die Zweitwagenregelung geknüpft sein, zum Beispiel an ein bestimmtes Mindestalter des Fahrers oder eine Begrenzung der jährlichen Fahrleistung. Die Zweitwagenregelung lohnt sich häufig vor allem für Fahranfänger.
  9. Selbe Versicherung wie Eltern: Fahranfänger können bei ihrem ersten eigenen Auto oft kräftig Beitrag sparen, wenn sie es bei der Gesellschaft der Eltern versichern. Voraussetzung: Die Police von Vater oder Mutter weist einen bestimmten SF-Rabatt auf.
  10. Rabattübertragung: Junge Leute können auch eine Police mit SF-Rabatt von einem Verwandten übernehmen, wenn der darauf verzichtet. Von den SF-Klassen einer Police können dabei aber nur so viele Klassen übernommen werden, wie der Policen-Erbe an Jahren Führerscheinbesitz aufweisen kann.
  11. Begleitetes Fahren: Wenn ein Kind mit 17 am begleiteten Fahren teilnimmt, sollten die Eltern einen Versicherer suchen, der das honoriert. Die Versicherungsprämie wird dann trotz des jungen Mitfahrers nur moderat angehoben. In der Haftpflicht beträgt die mögliche Ersparnis zum normalen Fahranfänger-Einstieg rund 20 Prozent, in der Kasko lassen sich je nach konkretem Fall einstellige oder sogar zweistellige Prozente herausholen.
  12. Fahrsicherheitstraining: Viele Gesellschaften gewähren für das Schadensrisiko reduzierende Lebensumstände des Versicherungsnehmers Rabatte. Ersparnisse für Wenigfahrer und regelmäßige Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel können genauso darunter fallen wie ein Preisnachlass, der für die nachgewiesene Teilnahme an einem anerkannten Fahrsicherheitstraining gewährt wird. Einfach eine Kopie der Teilnahmebestätigung (nicht älter als drei Jahre) an den Versicherer schicken, fertig. Ab Eingang wird der Preisnachlass normalerweise gewährt, aufgrund der Neuberechnung des Beitrags bekommen Sie einen Nachtrag zum Versicherungsschein zugeschickt.
  13. Rückstufung berechnen: Wenn es mal gekracht hat, kann es sich rechnen, den Schaden aus eigener Tasche zu begleichen. So vermeidet man eine teure Rückstufung in der SF-Klasse, und der SF-Rabatt bleibt erhalten. Bei der Ermittlung der günstigeren Variante hilft die Versicherung üblicherweise, sie informiert auch über die dabei einzuhaltenden Fristen.
  14. Auf Neukundentarif umsteigen: Sie wollen Ihre Versicherung nicht wechseln? Dann lassen Sie dennoch Ihre Police nach dem Tarif für Neukunden kalkulieren. Denn oft zahlen die weniger als treue Altkunden. Bei einem Wechsel in einen neuen, günstigeren Tarif beim selben Versicherer müssen aber auch die eventuell abweichenden Leistungen dieses Tarifs beachtet werden.