Killer-Kältemittel R1234yf
EU-Verfahren gegen Deutschland

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Seit einem Jahr ringen Brüssel und Berlin um die Klimaanlagen-Kältemittel R134a und R1234yf. Nun zieht die EU-Kommission die Daumenschrauben an.
Die EU-Kommission eröffnet ein Verfahren gegen Deutschland wegen des inzwischen weitgehend verbotenen Klimaanlagen-Kältemittels R134a. Das sagte EU-Industriekommissar Antonio Tajani am 23. Januar 2014 in Brüssel. Er betonte, eine Einigung mit der Bundesregierung sei noch möglich: "Ich stehe bereit für ein Treffen." Seine Behörde kritisiert unter anderem, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dem Hersteller Daimler 2013 eine nachträgliche Änderung der Fahrzeugzulassung gestattete. Unter der alten Genehmigung konnte das Kältemittel R134a noch zum Einsatz kommen. Daimler hält die Alternative, das in Europa erlaubte Mittel R1234yf, für feuergefährlich.
EU-Kommissar Tajani: "Halten R1234yf nicht für gefährlich"
Video: Killer-Kältemittel
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Der deutsche Branchenverband VDA erklärte, die EU-Kommission starte ein Verfahren, obwohl sie ihre eigenen Untersuchungen über das Kältemittel 1234yf noch nicht abgeschlossen habe. Die Bedenken, die das KBA im Zusammenhang mit eigenen Tests der Kommission mitgeteilt hatte, seien bislang von dieser noch nicht abschließend bewertet worden. "Brüssel sollte hier die europarechtlichen Fragen und die Aspekte der Verkehrssicherheit gemeinsam behandeln." Die Bundesregierung kann nun zu den Vorwürfen Stellung beziehen, bis zu einer Entscheidung dürfte es noch Monate dauern. "Dies ist noch nicht der Abschluss (des Verfahrens)", sagte Tajani. "Es ist noch möglich, eine Lösung zu finden mit der deutschen Regierung." Falls am Ende keine Einigung gefunden wird, könnte die EU-Kommission Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof bringen.
Auch Großbritannien, Belgien und Luxemburg bekommen Scherereien mit Brüssel: Hier prüft die EU-Kommission, ob die Behörden alte Fahrzeug-Zulassungen unrechtmäßig verlängert haben. Diese Untersuchungen befinden sich aber noch in einer Vorstufe. Allerdings leitet die EU-Kommission derzeit kein offizielles Verfahren wegen Verletzung europäischen Rechts gegen diese Länder ein.
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