Kindersitz im Flugzeug
Gilt über den Wolken Kindersitzpflicht?

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Auch im Flugzeug ist die Nutzung eines Kindersitzes für Babys und kleine Kinder sinnvoll. Allerdings gibt es dabei einiges zu beachten und nicht jeder Sitz ist geeignet!
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Während Kindersitze im Pkw vorgeschrieben sind, gibt es im Flugzeug keine gesetzliche Regelung, die den Kindersitz im Flugzeug zur Pflicht macht. Dabei ist das Fliegen für Kinder ohne Kindersitz nicht ungefährlich: Bei Turbulenzen oder einer Notlandung können sie schwer verletzt werden, wenn sie nicht entsprechend gesichert sind. Allerdings gibt es beim Kindersitz für das Flugzeug auch einiges zu beachten.
Kleine Kinder unter zwei Jahren dürfen in der EU und vielen anderen Regionen im Flugzeug auf dem Schoß der Eltern transportiert werden; in manchen Ländern haben jüngere Kinder nicht einmal Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Gesichert werden müssen die Kinder auf dem Schoß mit einem zusätzlichen Gurt, der am Beckengurt des Erwachsenen befestigt wird. Die Anschnallpflicht für das Kind gilt grundsätzlich dann, wenn auch alle anderen Passagiere ihren Gurt anlegen müssen.

Der Babysafe2 i-Size von Britax Römer zum Beispiel darf im Flugzeug mitgenommen werden.
Auch für Kinder, die älter sind als zwei Jahre und somit einen eigenen Sitzplatz bekommen, ist das Fliegen ohne Kindersitz nicht optimal: Flugzeugsitze sind mit ihrem Beckengurt auf die Sicherheit von Erwachsenen ausgelegt und können Kinder bei Turbulenzen oder einer Notlandung nicht ausreichend schützen. Sitzt der Gurt am Becken nicht richtig, besteht sogar Verletzungsgefahr. Deswegen ist bei Kindern bis zu 1,25 Meter Körpergröße die Verwendung eines geeigneten Kindersitzes im Flugzeug sinnvoll. Aber nur die wenigsten Fluggesellschaften stellen selbst Kindersitze zur Verfügung. Wer sein Kind in einem Kindersitz anschnallen will, muss den Sitz deshalb selbst mitbringen. Außerdem haben die Fluggesellschaften oft eigene Vorgaben wie lange die Kinder in einem Kindersitz fliegen dürfen. Die Lufthansa erlaubt es zum Beispiel bis zu einem Alter von sieben Jahren.

An diesem Siegel des TÜV Rheinland ist zu ekennen, ob ein Kindersitz fürs Flugzeug geeignet ist.
Ganz wichtig: Vorab muss unbedingt die Fluggesellschaft informiert und in Erfahrung gebracht werden, ob die Mitnahme eines eigenen Kindersitzes erlaubt ist und ob Sie ihn gegebenenfalls anmelden müssen. Wichtig: Das Bordpersonal ist in vielen Fällen nicht ausreichend informiert, welche Sitze zugelassen sind. Deswegen nicht erst am Abflugtag nachfragen, sondern mit etwas Vorlauf bei der Fluggesellschaft informieren. Einige Airlines machen es den Passagieren aber auch leicht und verfügen über das Label "Child Seats Welcome" vom TÜV Rheinland. Dort dürfen in der Regel alle aktuellen, flugzeug-tauglichen Kindersitze verwendet werden.
Die meisten Kindersitze sind für die Verwendung im Auto hin optimiert, und dort kommen in der Regel immer Dreipunktgurte zum Einsatz. Der Beckengurt im Flugzeug ist allerdings ein Zweipunktgurt. Nur Kindersitze, die die für die Befestigung an Zweipunktgurten geeignet und geprüft sind, können auch im Flugzeug problemlos verwendet werden und bieten dann ausreichend Sicherheit. Ein Sitz für die Befestigung an einem Dreipunktgurt kann allein mit dem Beckengurt dagegen nicht richtig befestigt werden!
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