Alkoholisiert an der Algarve, brettern am Brenner, chatten an der Costa Brava – Verkehrssünden im Ausland können richtig teuer werden. Auch wenn einige Länder in der EU wieder über Grenzkontrollen nachdenken: Für Knöllchen aus dem Ausland sind die Grenzen im Oktober 2010 zunächst gefallen. Hierzulande zuständig für die Vollstreckung der Tickets ist das Bundesamt für Justiz. Und jetzt kommt die Überraschung: Dort sind bisher gerade mal 247 Ersuche für Vollstreckungshilfe eingegangen. Die meisten Knöllchen kamen aus den Niederlanden. Wegen bislang ungeklärter Rückfragen wurde bisher jedoch noch kein einziges Bußgeld vollstreckt.
Grenzschild Österreich
Achtung in Österreich: Dort sind bei 50 km/h zuviel bis zu 2180 Euro fällig.
Können sich Auslandstäter also weiter bequem zurücklehnen, weil das Ticket zwar die Grenze passiert, aber an der nächsten Hürde scheitert: der Bürokratie? 247 "Vollstreckungshilfeersuche" von ausländischen Behörden in acht Monaten sind extrem wenig – angesichts der Tatsache, dass 2010 alleine in Bayern mehr als 2,5 Millionen Bußgeldverfahren bearbeitet wurden. Dazu Philip Puls von TÜV Süd: "Selbst wenn die Umsetzung des Gesetzes nur langsam anläuft – die Zeiten, in denen man sich beruhigt zurücklehnen konnte, wenn man nach dem Regelverstoß im Ausland wieder zu Hause war, sind definitiv vorbei. Europäische Autofahrer können nicht mehr damit rechnen, dass sie ausländische Bescheide nicht erreichen." Auslandstourer sollten sich laut TÜV Süd einen Überblick über die Bußgeldhöhen verschaffen, denn die werden in voller Höhe vollstreckt. Die Festlegung der Sanktionshöhe durch das Ausland wird grundsätzlich in Deutschland akzeptiert, auch wenn die Geldstrafe sehr viel empfindlicher ausfällt als hierzulande üblich.
Einen Überblick über aktuelle Geldbußen im Ausland gibt es in der Bildergalerie!

Von

Stephan Bähnisch