Die Urlaubszeit soll die schönste Zeit des Jahres werden. Man freut sich auf eine längere Reise, ein romantisches Wochenende oder einen Tagestrip. Vielen wird die Reise dann aber durch ein Knöllchen vermiest.
Und wenn dann der ausländische Bußgeldbescheid im heimischen Briefkasten landet, stellen sich die meisten deutschen Autofahrer dieselben Fragen: Muss ich das Bußgeld bezahlen? Kann ich dagegen Einspruch einlegen? Und was geschieht, wenn ich die Rechnung nicht begleiche? Tom Louven, Anwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de, beantwortet die wichtigsten Fragen.

Auf Plausibilität prüfen

Muss ich das Bußgeld auf jeden Fall zahlen? Wichtig ist vorab eine kritische Prüfung des Bescheids. "Insbesondere der Vorwurf und die Tatdaten (beispielsweise Tatort, Tatzeit, weitere Tatmodalitäten) sind zu hinterfragen und auf Plausibilität zu prüfen", sagt Louven. Eine tiefer gehende juristische Prüfung des Dokuments oder Bescheides könne der Anwalt vornehmen.
Was passiert, wenn ich nicht bezahle? EU-Behörden (beispielsweise Italien) sorgen mit einer zeitlich gestaffelten Geldbuße dafür, dass es teurer wird, je länger man wartet. Daher der grundsätzliche Rat: "Sollte die Zahlung nach kritischer Überprüfung berechtigt sein: das Bußgeld so schnell wie möglich zahlen, um eine Erhöhung der Geldbuße zu vermeiden", sagt Louven. Schlecht ist es, wenn man gar nicht zahlt. "Dann kann die Behörde – nach Rechtskraft des Bescheides – die im Raum stehende Geldbuße bei dem Betroffenen eintreiben", so der Anwalt weiter.
Wichtig ist vorab eine kritische Prüfung des Bescheids. 
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Kann eine deutsche Behörde das Bußgeld eintreiben? Ja, das ist grundsätzlich möglich. Das EU-Abkommen sieht aber eine Bagatellgrenze von 70 Euro vor. Sanktionen, die einen solchen Betrag nicht erreichen, können nicht vollstreckt werden. Allerdings setzt sich der Betrag aus dem reinen Bußgeld für den Verstoß und aus den Verwaltungskosten zusammen. 
"Regelmäßig wird die Bagatellgrenze also erreicht. Damit ein Bescheid aus dem europäischen Ausland vollstreckt werden kann, müssen die Dokumente ganz beziehungsweise zumindest die maßgeblichen Inhalte des Bescheides in deutscher Sprache verfasst sein", sagt Louven.

Kann man dagegen vorgehen?

Kann ich gegen das Bußgeld vorgehen? Der Experte: "Grundsätzlich kann im Rahmen eines Rechtsmittels regelmäßig gegen einen Bescheid aus dem europäischen Ausland vorgegangen werden. Dies richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes; eine Rechtsmittelbelehrung muss in dem Bescheid vorhanden sein. Regelmäßig bestehen Rechtsmittelmöglichkeiten ähnlich dem deutschen Einspruchsverfahren gegen Bußgeldbescheide im Ordnungswidrigkeitenrecht."