Der Job ist weg, aber der Dienstwagen steht noch vor der Tür. Darf man ihn weiterfahren? Oder kann der Chef verlangen, dass der Schlüssel sofort zurückgegeben wird?
Gerade nach einer Kündigung oder Freistellung sorgt der Firmenwagen häufig für Streit. Denn viele Arbeitnehmer nutzen ihr Dienstauto auch privat – und genau das ist entscheidend.

Dienstwagen nach Kündigung: Privatnutzung entscheidet

Wer seinen Firmenwagen privat nutzen darf, hat grundsätzlich gute Karten. Denn die Privatnutzung gilt arbeitsrechtlich als Teil des Gehalts. Schließlich muss dafür auch ein geldwerter Vorteil versteuert werden.
Eine Kündigung allein bedeutet deshalb nicht, dass der Dienstwagen sofort zurückgegeben werden muss. Grundsätzlich besteht der Anspruch bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses.
Nach einer Kündigung muss der Firmenwagen nicht automatisch zurückgegeben werden. Entscheidend sind die erlaubte Privatnutzung und die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag.
Bild: Skoda
Allerdings können sogenannte Widerrufsklauseln im Dienstwagenvertrag eine frühere Rückgabe ermöglichen. Pauschale Formulierungen wie "Bei Kündigung ist der Dienstwagen jederzeit zurückzugeben" können jedoch unwirksam sein. Entscheidend sind der genaue Wortlaut und die Umstände.

Firmenwagen bei Freistellung: Chef darf nicht alles

Auch wer nach einer Kündigung freigestellt wird, muss seinen Dienstwagen nicht automatisch abgeben. Solange das Arbeitsverhältnis besteht, kann auch der Anspruch auf Privatnutzung weiterlaufen.
Zieht der Arbeitgeber das Auto ohne wirksame Grundlage ein, kann der Arbeitnehmer unter Umständen eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen.

Dienstwagen bei Krankheit: sechs Wochen sind entscheidend

Während der Entgeltfortzahlung, normalerweise also in den ersten sechs Wochen einer Krankheit, bleibt der Anspruch auf die private Dienstwagennutzung grundsätzlich bestehen.
Endet die Lohnfortzahlung, kann auch der Anspruch auf das Auto entfallen. Anders sieht es bei reinen Dienstfahrzeugen ohne erlaubte Privatnutzung aus: Hier kann der Arbeitgeber das Auto grundsätzlich zurückfordern, wenn es für die Arbeit nicht mehr benötigt wird.

Fazit

Ob der Dienstwagen nach einer Kündigung zurückgegeben werden muss, hängt vor allem von der Privatnutzung, wirksamen Widerrufsklauseln und dem Ende des Arbeitsverhältnisses ab. Wer sein Auto vorzeitig abgeben soll, sollte deshalb zuerst den Dienstwagenvertrag prüfen. Denn nicht jede Forderung des Arbeitgebers ist automatisch rechtmäßig.