Kurioser Strafzettel: Fenster nicht geschlossen
Verrückt: So viel Strafe wird für ein offenes Autofenster fällig

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Ein Knöllchen von der Polizei für ein offenes Autofenster? Dieser kuriose Fall eines Mannes in Bayern könnte auch Ihnen bares Geld sparen.
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Heißer Sommertag, kein Lüftchen weht, im Auto ist es stickig. Offene Fenster sorgen für ein bisschen Durchzug und Abkühlung.
Doch Achtung: Wenn Sie Ihr Fahrzeug verlassen, vergessen Sie nicht, die Fenster wieder komplett zu schließen – sonst droht nicht nur Ärger bei Wettereinbruch oder mit Dieben, sondern auch mit der Polizei!
Davon haben Sie noch nie gehört? Dann geht es Ihnen wie Herbert Borrmann: Der 65-Jährige parkt Anfang Juli im bayerischen Rosenheim sein Auto, um kurz etwas aus einem Ladengeschäft abzuholen. Dabei vergisst Borrmann das Beifahrerfenster, das er wegen der großen Hitze geöffnet hat, wieder zu schließen.
Offenes Fenster sorgt für Bußgeld
Als der Rentner wenig später zu seinem in der Innenstadt geparkten VW ID.3 zurückkehrt, traut er seinen Augen nicht. Von der Verkehrsüberwachung hat er in der Zwischenzeit ein Knöllchen über 15 Euro kassiert, mit der Begründung: "Sie verließen ihr Fahrzeug, ohne es gegen unbefugte Nutzung zu sichern." Hinzu kommt der Vermerk: "Beifahrerfenster auf".

Mit geöffnetem Fenster macht man es Dieben besonders leicht.
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"Als ich das las, dachte ich, ich bin im falschen Film", sagt Borrmann, der das Bußgeld jedoch anstandslos bezahlt und laut eigener Aussage mittlerweile sogar darüber lachen kann. Den unglaublichen Strafzettel postet er anschließend trotzdem bei Facebook und erzählt, dass trotz einer Vielzahl an Reaktionen auch kein anderer User jemals von einer derartigen Vorschrift gehört hatte.
So lautet die Begründung der Polizei
Dabei handelt es sich um Paragraf 38a der Straßenverkehrsordnung, wie Stefan Sonntag von der Polizei Rosenheim gegenüber BILD aufklärt: "Sie müssen Ihr Fahrzeug gegen unbefugte Benutzung Nutzung absichern – es also Dieben nicht zu leicht machen. Dazu gehört: Fenster zu, Schlüssel mitnehmen und Auto absperren."
Im Fall von Herrn Borrmann habe der zuständige Beamte "verhältnismäßig" gehandelt, sagt Sonntag, denn es kann tatsächlich noch deutlich schlimmer kommen: "Wenn ein Auto offen herumsteht, der Schlüssel steckt und der Halter weit und breit nicht zu sehen ist, (das passiert durchaus mal), dann kann die Polizei dieses Auto zur Eigentumssicherung abschleppen." Dann wird die Unachtsamkeit für den Halter schnell mal richtig teuer ...
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