Lichttuning
Der TÜV löscht das Licht

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Lassen Sie sich nicht blenden: Die meisten Zusatzlichter sind verboten. Der TÜV greift jetzt durch.
Lichttuning im Trend
Vor allem in Lkw sieht man sie immer öfter: blaue Lämpchen, die aus der Fahrerkabine leuchten. Auch beliebt: Laufbänder mit mehr oder weniger sinnigen Botschaften. Aber nicht nur Brummifahrer setzen auf Lichttuning. Auch junge Leute verwandeln ihre Autos in fahrende Weihnachtsbäume, montieren leuchtende Scheibenwaschdüsen, bunte Felgenlämpchen oder beleuchtete Auspuffendrohre.
Doch diese Zusatzlampen sind verboten. Denn durch Umbauten wie lackierte Standlichtbirnen oder die Neonröhren im Fußraum können der Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden: "Es lenkt ab, wenn man so einen Wagen hinter sich hat", sagt Roger Eggers vom TÜV Nord Straßenverkehr in Hannover. Problem: Das verbotene Zubehör darf zwar nicht montiert, aber verkauft werden.
Deshalb soll die Polizei jetzt härter durchgreifen, mehr Bußgelder verhängen. Wer erwischt wird, muss 15 bis 35 Euro zahlen. Zudem soll der TÜV bei der Hauptuntersuchung alle verbotenen Lichter löschen. "Seit 1. Mai gelten solche Beleuchtungseinrichtungen als erheblicher Mangel", sagt TÜV-Experte Roger Eggers.
Doch diese Zusatzlampen sind verboten. Denn durch Umbauten wie lackierte Standlichtbirnen oder die Neonröhren im Fußraum können der Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden: "Es lenkt ab, wenn man so einen Wagen hinter sich hat", sagt Roger Eggers vom TÜV Nord Straßenverkehr in Hannover. Problem: Das verbotene Zubehör darf zwar nicht montiert, aber verkauft werden.
Deshalb soll die Polizei jetzt härter durchgreifen, mehr Bußgelder verhängen. Wer erwischt wird, muss 15 bis 35 Euro zahlen. Zudem soll der TÜV bei der Hauptuntersuchung alle verbotenen Lichter löschen. "Seit 1. Mai gelten solche Beleuchtungseinrichtungen als erheblicher Mangel", sagt TÜV-Experte Roger Eggers.
Rechtslage und Folgen
Die Folge: Es gibt keine Plakette. Die Alternativen: Der Halter baut die Lampen noch in der TÜV-Station ab, oder er wird zur Nachprüfung bestellt. Die kostet rund 20 Euro extra. Roland Eggers rät: "Beim Kauf der Lampen auf das Zeichen für die Euro- Norm achten oder sich vor dem Umbau in der TÜV-Station beraten lassen." Das spart Ärger und schont das Portemonnaie.
Gesetzeslage Bei Autolampen gilt: vorn weiß, hinten rot, an den Seiten gelb. Ausnahme: die Blinker. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erlaubt am Auto nur weißes Licht, um die Straße zu beleuchten (§ 50 StVZO). Auch die Begrenzungsleuchten (Standlicht) müssen weiß sein (§ 51 Abs. 1 Satz 4 StVZO). Gefärbte Standlichter (mit Kappen oder lackiert) sind verboten. Derselbe Paragraf schreibt vor, dass der niedrigste Punkt der Begrenzungsleuchten zudem mindestens 35 Zentimeter über der Fahrbahn liegen muss. Damit ist auch die so genannte Unterflurbeleuchtung nicht erlaubt.
Verkauft werden dürfen Leuchtmittel dieser Art trotzdem, denn StVO und StVZO gelten nur auf öffentlichen Straßen. Auf Privatgelände dürfen Fahrzeuge mit solchen Leuchten fahren. Durch die Montage verlieren sie jedoch die Allgemeine Betriebserlaubnis und die Zulassung. In der Regel erlischt auch der Versicherungsschutz.
Gesetzeslage Bei Autolampen gilt: vorn weiß, hinten rot, an den Seiten gelb. Ausnahme: die Blinker. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erlaubt am Auto nur weißes Licht, um die Straße zu beleuchten (§ 50 StVZO). Auch die Begrenzungsleuchten (Standlicht) müssen weiß sein (§ 51 Abs. 1 Satz 4 StVZO). Gefärbte Standlichter (mit Kappen oder lackiert) sind verboten. Derselbe Paragraf schreibt vor, dass der niedrigste Punkt der Begrenzungsleuchten zudem mindestens 35 Zentimeter über der Fahrbahn liegen muss. Damit ist auch die so genannte Unterflurbeleuchtung nicht erlaubt.
Verkauft werden dürfen Leuchtmittel dieser Art trotzdem, denn StVO und StVZO gelten nur auf öffentlichen Straßen. Auf Privatgelände dürfen Fahrzeuge mit solchen Leuchten fahren. Durch die Montage verlieren sie jedoch die Allgemeine Betriebserlaubnis und die Zulassung. In der Regel erlischt auch der Versicherungsschutz.
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