Bei der Hauptuntersuchung (HU) entdeckte Mängel am Auto – wie zum Beispiel abgenutzte Bremsbeläge – können noch am selben Tag behoben werden. Nachdem das Problem beseitigt wurde, gibt es dann die Plakette. "Mängelschleife" nennt sich das. Das Problem: Die könnte in Zukunft wegfallen.

In der Novelle fehlt die "Mängelschleife"

Die Bundesregierung arbeitet an einer wichtigen Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), dabei geht es auch um das Aus der "Mängelschleife", wie "Kfz-Betrieb" berichtet. Denn in der Novelle fehlt die "Mängelschleife".
Das würde dann wohl dazu führen, dass nicht wie bisher auf dem "kleinen Dienstweg" der Mangel behoben wird, sondern das Auto erst einmal durchfällt.
Dann müsste der Schaden behoben werden und das Auto erneut durch die Prüfung. Was einen deutlich höheren zeitlichen und finanziellen Aufwand mit sich bringt.
Hauptuntersuchung beim TÜV
Nach abgeschlossener HU gibt es die Plakette.
Bild: Sven Krieger
"Wenn der Betrieb rechtlich gesehen keine Reparaturen an Kraftfahrzeugen während der HU-Prüfung durchführen darf, dann wird dem Fahrzeughalter ein extremer Mehraufwand auferlegt. Zudem besteht ein hohes Risiko für Schwarzarbeit durch diese Änderung der StVZO", sagte ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Detlef Peter Grün. Außerdem sei das ein "direkter Angriff auf die Handwerksordnung", so Grün. Denn eine Eintragung des Prüfstützpunkts in der Handwerksrolle ist dann nicht mehr nötig.

Aufruf an alle Landesverbände

Der ZDK hat einen Aufruf an alle Landesverbände gerichtet, bei den Verkehrsministerien ihrer jeweiligen Bundesländer die Aufmerksamkeit auf die potenziell negativen Auswirkungen der geplanten Änderungen in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu lenken. Da die Novelle bereits die Phase der Rechtsförmlichkeitsprüfung erreicht hat, besteht die Möglichkeit für Modifikationen nunmehr nur noch, wenn diese durch den Bundesrat angestoßen werden.
Was können und sollten Autofahrer tun? Am besten ist es, wenn sie sich proaktiv über die anstehenden Änderungen informieren. Es könnte ratsam sein, bevorstehende Termine für die Hauptuntersuchung (HU) vorzuziehen, um sicherzustellen, dass diese noch nach den derzeit geltenden Bestimmungen abgewickelt werden können.