Marode Straßen in Lübeck
Die Stadt muss zahlen

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Aufgrund schlechter Straßenverhältnisse in Lübeck hat sich ein Autofahrer Reifen und Felge demoliert. Jetzt muss die Stadt zahlen. Das entschied das Lübecker Landgericht.
Die Stadt Lübeck muss einem Autofahrer den Schaden ersetzen, der ihm durch eine der maroden Straßen in der Hansestadt enstanden ist. Wie das Lübecker Landgericht am 20. Februar 2008 bestätigte, ist ein entsprechendes Urteil vom Juni 2006 jetzt rechtskräftig geworden. Danach muss die Stadt einem Autofahrer rund 1250 Euro zahlen, weil er sich in einem tiefen Schlagloch einen Reifen und eine Felge kaputtgefahren hatte. Die Stadt hatte gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, diese aber zurückgezogen, nachdem das Oberlandesgericht auf die geringen Erfolgsaussichten hingewiesen hatte (AZ 10 O 222/06).
Der Richter verwies auf die Amtshaftung der Stadt. Die Stadt hätte demnach klar gegen ihre Verkehrssicherungspflicht verstoßen. "Jedem privaten Grundstückseigentümer würde das angekreidet werden. Es muss gleiches Recht für alle gelten", sagte der Richter.
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