Der Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden machte den Remmo-Clan bekannt. Mit der teilweisen Rückgabe der Beute erreichte die kriminelle Großfamilie einen Strafrabatt. Zudem legten die Verteidiger Revision ein: Bis zur Wiederaufnahme bleiben die Bandenmitglieder auf freiem Fuß – womöglich jahrelang. So können sie weitere Straftaten begehen und mit ihren Sportwagen posen. 
"Die Taten standen juristisch nicht im Zusammenhang mit dem Auto oder dem Straßenverkehr", sagt Benjamin Jendro von der
Gewerkschaft der Polizei (GdP). Es reiche somit nicht für einen direkten Fahrerlaubnisentzug. Zudem besitzen einige der Remmos gar keinen Führerschein.
Reichsbürger zum Idiotentest?
Schwerkriminelles Clanmitglied vor Gericht.
Bild: 360Grad
Grundsätzlich aber gilt: Das Auto muss nicht unbedingt Tatwaffe sein, um solche Gefährder aus dem Verkehr zu ziehen. So liefert die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU, "Idiotentest") Hinweise, ob jemand charakterlich geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen.
"Es wären wesentlich mehr MPUs möglich, durch die potenzielle Verkehrsgefährder ihre Fahrerlaubnis verlieren", sagt Prof. Dieter Müller, Verkehrsjurist und Hochschullehrer. Allerdings würden die Behörden ihre rechtlichen Möglichkeiten bei Weitem nicht ausschöpfen. Müllers Studenten werteten das Polizeiliche Auskunftssystem Sachsen (PASS) aus: Vier von fünf Straftätern, die häufig Raub- und Körperverletzungsdelikte begehen, landen auch als Mehrfachtäter im Flensburger Fahreignungsregister (FAER).

Viele Straftäter landen auch im Flensburger Sündenregister

Vermehrt beleidigen und bedrohen Reichsbürger Staatsorgane. 23000 dieser Extremisten gibt es laut Verfassungsschutz. Sie erkennen die Bundesrepublik nicht an und gelten als unbelehrbare Querulanten – auch im Straßenverkehr. "Eine solche Gesinnung muss aber immer erst in Taten ihren Ausdruck finden, bevor Behörden handeln dürfen", erklärt Verkehrsjurist Müller.
Beispiele seien das Ignorieren von Verkehrsvorschriften oder von Polizeianordnungen. Ein Reichsbürger aus dem Kreis Lörrach überfuhr mit seiner Mercedes A-Klasse betrunken einen Polizisten. Der Beamte schlug mit dem Kopf auf die Straße und erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma sowie Frakturen. Das Oberlandesgericht Stuttgart erkannte auf versuchten Mord und Trunkenheit im Verkehr. Das Strafmaß für den 62-Jährigen: zehn Jahre Gefängnis (Az. 2 – 2 StE 15/22).

Die Kommunikation unter den Behörden ist oft schlecht

Eine vermeidbare Straftat? Der Reichsbürger war polizeibekannt. Ob er tauglich ist fürs Autofahren, hätte die Führerscheinstelle im Vorfeld überprüfen dürfen – wenn sie denn Amtshilfe bekommen hätte. Grundsätzlich sollten Straßenverkehrsbehörden über Straftaten informiert werden, um gegebenenfalls eine Überprüfung der Fahreignung anordnen zu können. Doch werde geltendes Recht vielfach nicht angewandt, kritisiert Verkehrsjurist Müller: "Polizei und Justiz wissen oft nicht, dass sie melden dürfen. Und Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde wissen zu oft nicht, dass sie eine MPU anordnen dürfen."
Reichsbürger zum Idiotentest?
Linksextreme Chaoten auf einer Demo.
Bild: Reuters
Davon profitieren rechts- wie linksextreme Chaoten, wie der Fall Lina E. in Leipzig zeigt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sie einer kriminellen Vereinigung angehört, die Jagd auf Rechtsextreme machte. Zur Ausübung ihrer Straftaten nutzte sie das Auto. Hier versäume der Rechtsstaat viele Möglichkeiten, um solche Gruppen zu schwächen, sagt Dieter Müller: "Denen könnte man reihenweise die Führerscheine abnehmen, weil sie charakterlich nicht geeignet sind." Der Experte fordert Aus- und Fortbildung für Fahrerlaubnisbehörden, Polizei und Strafjustiz. "Denn die, die darüber zu entscheiden haben, kennen sich teilweise im Recht nicht aus."

Chaoten könnte man reihenweise die Fahrerlaubnis entziehen

Und die Gefährder selbst noch viel weniger. So kann der Führerscheinverlust Auswirkungen auf andere Lebensbereiche haben: In Niedersachsen hatte ein Jäger mit 2,3 Promille am Steuer gesessen und im Kofferraum ein Gewehr samt Munition mitgeführt. Er musste nicht nur seinen Führerschein abgeben, entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg, sondern auch Jagdschein und Waffenbesitzkarte (Az: 6 B 165/15).