Mercedes CLK: Streit um rostiges Coupé
Mercedes zahlt für 1999er Rost-CLK

Sieg für einen CLK-Besitzer aus Berlin: Mercedes übernimmmt die laut Gutachten 25.000 Euro teure Reparatur seiner Rostlaube. Lange hatte sich Daimler geweigert – trotz "MobiloLife"-Garantie.
- Roland Kontny
Im Rechtsstreit um den völlig verrosteten CLK von Horst Schwarz gibt Mercedes nach und übernimmt gemäß eines Vergleichs alle Kosten zur Instandsetzung des Coupés. Der Berliner hatte auf eine kostenlose Reparatur im Rahmen der bis zu 30 Jahre lang gültigen "MobiloLife"-Garantie gepocht. Kosten laut Gutachter: rund 25.000 Euro. Ausschlaggebend für den Erfolg waren laut Schwarz' Anwalt Leif Hermann Kroll aus Berlin die nachweisbaren regelmäßigen Wartungen und das Gutachten, das mangelnden Korrosionsschutz als Ursache nannte. Diese sei entscheidend – und nicht die Richtung, in die sich der Rost den Weg bahnt. So sehe es auch die frühere Rechtsprechung (OLG Stuttgart, Az. 1 U 74/08).
Garantie verlängert sich bei fristgerechtem Service

Auch am Kotflügel und Außenschweller hinten wütete beim Mercedes CLK von Horst Schwarz der Rost.
Daimler-Arbeiten auf "unterstem Niveau"
Das ganze Ausmaß des Rostbefalls stellte sich im März 2018 heraus, als Schwarz das Auto von einem Karosseriefachbetrieb teilzerlegen ließ. Es gebe "praktisch kein Karosserieteil, das nicht bereits von Mercedes ausgetauscht oder nachbearbeitet wurde", urteilte der zuständige Karosseriebaumeister. Das Schlimmste: "Die gröbsten Mängel befinden sich an bereits von Daimler getauschten Teilen." Die ausgeführten Arbeiten hätten "unterstes Niveau". Schwarz' erneuter Verweis auf die 30-Jahres-Garantie blieb diesmal erfolglos, da es sich laut Daimler "um keine Durchrostung von innen nach außen" handele. Damit sei eine wichtige Garantiebedingung nicht erfüllt. Das bereits angesprochene Gutachten indes fiel für Daimler vernichtend aus: Für einen Teil der Schäden sei "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" unzureichende Rostvorsorge nach Reparaturen ursächlich. Rechtsanwalt Kroll fühlte sich bestätigt, dass "die stümperhafte Ausführung der Vertragswerkstatt den Verrostungsgrad verursacht hat". Zudem sei laut Rechtsprechung nicht die Rost-Richtung relevant, sondern das Ausmaß.
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