Es liest sich wie das Drehbuch eines Thrillers: ein Ex-Leibwächter, geheime Fotos, dubiose E-Mails und eine millionenschwere Forderung. Im Mittelpunkt des Dramas steht niemand Geringeres als Formel-1-Legende Michael Schumacher und seine Familie. Jetzt drohen den mutmaßlichen Tätern lange Haftstrafen.
Ausgangspunkt des Skandals ist ein früherer Leibwächter der Familie Schumacher. Der Mann, Markus F., war acht Jahre lang Teil des engsten Kreises um die Rennfahrer-Ikone. Laut der Anklage der Staatsanwaltschaft Wuppertal soll er nach seiner Entlassung einen perfiden Plan geschmiedet haben. Sein Motiv: Rache an seinen ehemaligen Arbeitgebern.
Markus F. hatte in seiner Funktion als Sicherheitsmann Zugang zu sensiblen Daten und privaten Aufnahmen. Dazu zählten Fotos von Michael Schumacher nach seinem tragischen Skiunfall im Jahr 2013. Er soll diese Datensätze digitalisiert und später an einen Mittelsmann verkauft haben – für eine erstaunlich geringe Summe im fünfstelligen Bereich.
Kriminelle haben versucht, die Familie von Michael Schumacher zu erpressen. Die Täter behaupteten, über sensible Dateien zu verfügen und forderten eine Millionensumme.
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Familie Schumacher sollte 15 Millionen Euro zahlen

Der neue Besitzer der Daten, Türsteher Yilmaz T. aus Wuppertal, soll zusammen mit seinem Sohn Daniel L. die Schumacher-Familie kontaktiert haben. Über eine anonyme E-Mail-Adresse setzten sie eine Frist: Entweder 15 Millionen Euro würden gezahlt, oder 1500 Fotos, 200 Videos und sogar Schumachers Krankenakte würden im Darknet veröffentlicht.
Die Familie, die seit dem Unfall des Ex-Rennfahrers ihr Privatleben mit äußerster Diskretion schützt, alarmierte sofort die Behörden. Die Ermittler kamen den Tätern schnell auf die Spur und nahmen drei Verdächtige fest.

Schumacher-Erpressung: lange Haftstrafen drohen

Der Hauptverdächtige Yilmaz T. wird wegen "versuchter Erpressung in besonders schwerem Fall" angeklagt. Ihm drohen bis zu 15 Jahre Haft. Sein Sohn Daniel L. steht wegen Beihilfe vor Gericht. Auch der ehemalige Leibwächter Markus F. muss sich wegen Beihilfe zur Erpressung verantworten.
Für die Schumacher-Familie, die seit Jahren um die Privatsphäre des ehemaligen Formel-1-Stars kämpft, ist der Fall ein weiterer schwerer Schlag. Ob die Täter für ihre perfide Aktion verurteilt werden, entscheidet sich vor Gericht – bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.