Mit Anhänger im Straßenverkehr: Darauf muss man achten
Fahren mit Anhänger: die Regeln

Der richtige Führerschein ist erste Voraussetzung für das Fahren mit Anhänger. Diese Regeln sollte man beachten, sonst drohen Bußgelder!
Bild: Sandra Beckefeldt
Gleich drei verschiedene Fahrerlaubnisse gibt es in Deutschland, wenn man mit Pkw und Anhänger auf die Straße will. Ob man also nur Klasse B, also den normalen Autoführerschein, benötigt oder doch B96 oder BE, hängt vom Gewicht des Gespanns aus Auto und Anhänger ab.
Gesamtmasse nennt der Gesetzgeber das. Wenn die in der Summe 3500 Kilogramm nicht übersteigt, reicht die Fahrerlaubnis Klasse B. Grundsätzlich gilt dabei auch, dass die Gesamtmasse des Anhängers allein maximal 750 Kilogramm betragen darf.

Der richtige Führerschein ist erste Voraussetzung für das Fahren mit Anhänger.
Bild: Thomas Ruddies
Mit der Klasse B 96 darf man auch mit einem Gespann fahren, dessen zulässige Gesamtmasse zwischen 3500 und 4250 Kilogramm liegt. Noch schwerere Anhänger darf nur der ins Schlepptau nehmen, der eine Fahrerlaubnis der Klasse BE sein Eigen nennt.
Dafür drohen Bußgelder
Egal wie schwer der Anhänger ist, grundsätzlich gilt in Deutschland für Gespanne außerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h kommt neben dem fälligen Bußgeld auch ein Punkt in Flensburg hinzu. Wer innerorts mindestens 26 km/h oder außerhalb von Ortschaften mehr als 31 km/h zu schnell unterwegs ist, muss außerdem mit einem Fahrverbot rechnen.
Bei der Beladung sollte man darauf achten, schwere Lasten am besten direkt über den Achsen des Hängers zu platzieren. Straßenlage und Bremswirkung sind so optimal. Und natürlich muss die Ladung so gesichert sein, dass sie auch bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen oder gar vom Hänger fallen kann.
Auch das Überschreiten der erlaubten Zuladung oder Achslast wird mit Bußgeldern geahndet. Ab 15 Prozent Mehrgewicht sind das 35 Euro. Ab 20 Prozent Übergewicht macht das dann schon 95 Euro und einen Punkt, ab 25 Prozent 140 Euro und ab 30 Prozent 235 Euro – auch hier jeweils plus einen Punkt in Flensburg.
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