Der Bundesverband Reifenhandel (BRV) schafft Klarheit: Runderneuerte Reifen sind keine Gebrauchtware und unterliegen nicht mehr der verkürzten Gewährleistung. Käufer profitieren so von mehr Sicherheit, längeren Mängelrechten und einer nachhaltigen Alternative zu Neureifen.
Hintergrund: Bisher wurden runderneuerte Reifen oft wie Gebrauchtware behandelt – doch das ist jetzt vorbei. Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) hat die verkürzte Verjährungsfrist für Mängelhaftung gestrichen. Damit werden runderneuerte Reifen rechtlich wie Neureifen behandelt.

Nachhaltige Alternative

Runderneuerte Reifen sind eine nachhaltige Alternative zu Neureifen. Dabei bleibt die Karkasse eines alten Reifens erhalten, während die Lauffläche mit neuer Gummimischung versehen wird. Das spart Rohstoffe, Energie und CO₂. Qualität und Sicherheit stehen dabei Neureifen in nichts nach – ein Argument, das der BRV nun auch rechtlich untermauert hat.
Bisher galt für runderneuerte Reifen eine verkürzte Sachmängelhaftung von nur einem Jahr, ähnlich wie bei Gebrauchtwaren. Das ist nun Geschichte. Der BRV hat seine AGB-Empfehlungen für den Reifenhandel überarbeitet und betont, dass runderneuerte Reifen als neuwertige Produkte gelten. Damit haben Käufer künftig die gleichen Gewährleistungsrechte wie bei neuen Reifen.

Was bedeutet das für Käufer?

  • Längere Gewährleistung: Kunden profitieren von der vollen gesetzlichen Sachmängelhaftung.
  • Recht auf Nachbesserung: Händler haben das Recht, Mängel an runderneuerten Reifen zunächst zu beheben, bevor ein Kunde auf Ersatz oder Rückgabe besteht.
  • Mehr Sicherheit: Die Entscheidung für runderneuerte Reifen wird attraktiver, da sie nun auch rechtlich mit Neureifen gleichgestellt sind.
Die aktualisierten AGB-Empfehlungen stehen auf der Website des BRV zum Download bereit und dürften den Markt für runderneuerte Reifen weiter stärken. Ein Plus für Nachhaltigkeit – und für Autofahrer, die auf eine kostengünstige, umweltfreundliche Alternative setzen.