Neue Verkehrsschilder
Die neue Ordnung

Der deutsche Schilderwald wird gelichtet – und gleichzeitig aufgeforstet. Denn für die Reform der Straßenverkehrsordnung sind auch ein paar neue Verkehrszeichen nötig. Hier gibt's den Überblick.
- Stephan Bähnisch
Zum 1. September 2009 tritt die umfangreichste Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) seit 1971 in Kraft. Kernstück ist eine Rodung des Schilderwaldes, bei der einige Verkehrszeichen ausgemustert werden (autobild.de berichtete). Bis die Schilderaxt im Walde zuschlägt, wird es aber einige Zeit dauern, denn die Behörden nehmen sich zehn Jahre Zeit für den Abbau. Einige Änderungen der Reform wirken sich für die Verkehrsteilnehmer allerdings sofort aus. So soll die "neue" StVO den Fahrradverkehr attraktiver machen: Künftig dürfen auch Radwege an der linken Straßenseite befahren werden, wenn dies durch das Zeichen "Radverkehr frei" erlaubt ist. Autofahrer müssen beim Abbiegen deshalb vermehrt mit Radfahrern aus beiden Richtungen rechnen, bemerkt der ADAC.
Mehr Hilfen für Radfahrer und Inlineskater

Mit Anhänger ist die linke Spur tabu
Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen auf Autobahnen heißen künftig "Ein- und Ausfädelungsstreifen". Beim Einfädeln darf schneller gefahren werden als auf dem durchgehenden Fahrstreifen, beim Ausfädeln nur dann, wenn auf der durchgängigen Spur der Verkehr stockt. Auf dreispurigen Autobahnen ist der linke Fahrstreifen nicht nur für Lkw über 3,5 Tonnen, sondern für alle Kfz mit Anhänger tabu. An Bahnübergängen gilt ab sofort ein Überholverbot für alle Fahrzeuge, und zwar vom ersten Gefahrzeichen bis zum Überfahren der Gleise. Beschrankte und unbeschrankte Bahnübergänge werden in Zukunft einheitlich mit dem Verkehrszeichen angekündigt, das bisher für den unbeschrankten Bahnübergang stand. Sind künftig mobile Halteverbotsschilder montiert, überstimmen sie dauerhaft montierte Parkschildern und Markierungen.
Service-Links