Neufassung VW-Gesetz
Einigung bei VW-Gesetz

–
Die Bundesregierung hat sich auf die Neufassung des VW-Gesetzes geeinigt. Dabei soll das Land Niedersachsen sein umstrittenes Veto-Recht bei wichtigen Entscheidungen bei Europas größtem Autobauer behalten.
Die Regierung will sich aber eine Hintertür offenhalten: Im Gesetzentwurf soll nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Klausel verankert werden, dass bei rechtlichen Schritten der EU-Kommission die Sperrminorität Niedersachsens von 20 Prozent doch noch gestrichen werden könnte. Besonders Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) hatte mehrfach auf europarechtliche Bedenken hingewiesen. Geplant sei nun eine Protokollnotiz zum Gesetz, auf die sich die Ministerien Justiz, Finanzen und Wirtschaft sowie Außenamt und Kanzleramt verständigen wollen, hieß es aus Koalitionskreisen. Sollte die EU-Kommission, wie von Binnenkommissar Charlie McCreevy signalisiert, erneut ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, würde sich die Bundesregierung verpflichten, ihren Gesetzentwurf entsprechend zu ändern.
EU bleibt hart

Im neuen VW-Gesetz soll zudem der Betriebsrat unverändert starke Mitspracherechte haben. So soll der Bau oder die Verlagerung von Werken gegen den Willen der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat nicht beschlossen werden können. Betriebsratschef Bernd Osterloh sprach von einem "deutlichen Signal" der Bundesregierung. Er kündigte zudem Unterschriftenaktionen gegen die Pläne der EU-Kommission an allen europäischen Standorten an.
Porsche kritisiert Gesetzentwurf
Kritik an der Neufassung des Gesetzes kam erwartungsgemäß aus dem Hause Porsche: "Das ist nicht das, was wir uns wünschen", sagte ein Sprecher am Freitag in Stuttgart. Im April war der Sportwagenbauer auf der VW-Hauptversammlung mit dem Antrag gescheitert, die geltende 20-prozentige Sperrminorität auf 25 Prozent zu erhöhen. Bis zum Montag ist ein juristischer Einspruch möglich. Die Zuffenhausener halten derzeit rund 31 Prozent an VW und wollen die Mehrheit in den nächsten Monaten übernehmen. Die geplante Mehrheitsübernahme wird von der EU-Kommission wettbewerbsrechtlich geprüft, eine Entscheidung soll bis zum 18. Juni 2008 fallen.
Service-Links