(dpa) Wenn ein Neuwagen deutlich mehr Kraftstoff verbraucht als versprochen, darf der Kunde von dem Kaufvertrag zurücktreten. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem am 7. März 2013 veröffentlichten, rechtskräftigen Urteil entschieden.
Vor drei Jahren wollte der Kläger des Verfahrens einen Kaufvertrag annullieren, weil der Verbrauch seines Neuwagens um mehr als zehn Prozent höher war, als in dem Verkaufsprospekt angegeben. Ein vom Gericht bestellter Gutachter hat das bestätigt. Die Richter gaben dem Autofahrer recht. Der Händler muss den Kaufpreis zurückzahlen, abzüglich eines Betrages für die zwischenzeitliche Nutzung des Autos durch den Kläger. (Az: I-28 U 94/12).