Nutzungsausfall
Kleine Fische, dicke Fische

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Nach einem Unfall gibt es Tagegeld für das defekte Auto – entsprechend dessen Gewichtsklasse.
Mietwagen oder Nutzungsausfall?
Das Blech durch fremde Schuld geknautscht? Dann kann sich der Geschädigte von der gegnerischen Haftpflicht statt eines Mietwagens auch Bargeld angeln – den Nutzungsausfall. Davon kann er Bus, Bahn oder Taxi bezahlen – und behält am Ende oft noch Geld übrig. Auch die Versicherungen zahlen gerne Tagegeld, weil sie dabei Kosten sparen.
Den Nutzungsausfall gibt es für die Tage, die der beschädigte Wagen laut Gutachten in der Werkstatt stehen muß. Bei einem Totalschaden gibt es das Geld für den Zeitraum, der im Durchschnitt für die Beschaffung von gleichwertigem Ersatz nötig ist. Jedes Automodell ist nach Karosserievariante, Motorstärke und Baujahr in eine der elf Tagegeld-Klassen eingeteilt: Gruppe A: 27 Euro, Gruppe B: 29 Euro, Gruppe C: 35 Euro, Gruppe D: 38 Euro, Gruppe E: 43 Euro, Gruppe F: 50 Euro, Gruppe G: 59 Euro, Gruppe H: 65 Euro, Gruppe J: 79 Euro, Gruppe K: 91 Euro, Gruppe L: 99 Euro.
Das Prinzip der Einstufung: Je höher Motorisierung und Ausstattung, desto höher die Klasse. Und: Diesel rangieren meist über Benzinern, Kombis und Cabrios über Limousinen, Vans über Kombis. Baureihen mit vielen Modellen können sich über mehrere Klassen verteilen. Grundsätzlich hat der Geschädigte die Wahl zwischen Mietwagen und Tagegeld. Mit einer Ausnahme: Wird ein Mietwagen kaum eingesetzt, verstößt der Geschädigte gegen seine Pflicht zur Schadenminderung.
Den Nutzungsausfall gibt es für die Tage, die der beschädigte Wagen laut Gutachten in der Werkstatt stehen muß. Bei einem Totalschaden gibt es das Geld für den Zeitraum, der im Durchschnitt für die Beschaffung von gleichwertigem Ersatz nötig ist. Jedes Automodell ist nach Karosserievariante, Motorstärke und Baujahr in eine der elf Tagegeld-Klassen eingeteilt: Gruppe A: 27 Euro, Gruppe B: 29 Euro, Gruppe C: 35 Euro, Gruppe D: 38 Euro, Gruppe E: 43 Euro, Gruppe F: 50 Euro, Gruppe G: 59 Euro, Gruppe H: 65 Euro, Gruppe J: 79 Euro, Gruppe K: 91 Euro, Gruppe L: 99 Euro.
Das Prinzip der Einstufung: Je höher Motorisierung und Ausstattung, desto höher die Klasse. Und: Diesel rangieren meist über Benzinern, Kombis und Cabrios über Limousinen, Vans über Kombis. Baureihen mit vielen Modellen können sich über mehrere Klassen verteilen. Grundsätzlich hat der Geschädigte die Wahl zwischen Mietwagen und Tagegeld. Mit einer Ausnahme: Wird ein Mietwagen kaum eingesetzt, verstößt der Geschädigte gegen seine Pflicht zur Schadenminderung.
Die Tagessätze von Alfa bis VW
Deshalb sollte gleich der Nutzungsausfall gewählt werden, wenn ein Mietwagen täglich nur 20 Kilometer rollen würde (LG Baden-Baden, Az. 1 S 20/02). Die Wahl des Nutzungsausfalls ist auch ratsam, wenn die Verteilung der Unfallschuld nicht gleich geklärt ist. Denn kommt es vor Gericht etwa zu einer Teilung der Schuld, erhält jeder Geschädigte die Hälfte des Tagegeldes von der anderen Versicherung. Wurde dagegen ein Mietwagen genommen, muß die Hälfte der Rechnung aus eigener Tasche gezahlt werden – dann war der Mietwagen ein Fang, der schwer im Magen liegt.
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