Parkscheibe: Geldbuße, Formfehler, Urteil, Parkvergehen
Bei dieser Parkscheibe drohen 20 Euro Bußgeld

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Die bayerische Stadt Germering wollte ihren Bürgern eine kleine Freude machen – und ließ diese Parkscheibe drucken. Doch leider war sie fehlerhaft. Wer mit so einer Parkscheibe parkt, riskiert ein Bußgeld. Das ist der Grund!
Bild: autobild.de
Die Uhr läuft verkehrt herum in Germering. Aber nicht die Kirchturmuhr, sondern die Skala der Parkscheiben! Die Kreisstadt bei München (37.000 Einwohner) verteilte Tausende Parkscheiben an ihre Bewohner. Ein harmloses Werbegeschenk – das komplett nach hinten losging. Denn die Parkscheiben der Stadt gehen rückwärts: Auf der weißen Drehscheibe heißt es nicht 1-2-3-4, sondern 4-3-2-1. Die Nummern sind falsch herum gedruckt.
Deshalb zieht die Stadt sie jetzt aus dem Verkehr. "Die Scheibe ist wie eine Uhr im Uhrzeigersinn bedruckt, müsste aber andersherum sein. Dadurch ist sie laut StVO (Norm DIN 1451 Teil 2 entsprechend Rd Nr. 16 der VwV zu §39 StVO) ungültig", schreibt die Stadt auf ihrer Website.
Die Parkscheibe muss entsorgt werden
Die Einwohner sollen das Werbegeschenk bitte "entsorgen". Dass die Scheiben falsch bedruckt sind, fiel jahrelang niemandem auf. Zuerst hatte die "Süddeutsche Zeitung" über die Scheiben-Posse berichtet. Eine Sprecherin der Stadt Germering: "Vorige Woche sagte uns ein Bürger, dass er einen Strafzettel über 20 Euro bekommen hat, weil die Parkscheibe ungültig sei."

So muss es sein: Die Skala ist von links nach rechts aufsteigend. Ob aus Pappe oder Plastik, ist allerdings egal.
Bild: AUTO BILD /
Tatsächlich seien Parkscheiben "wie Straßenschilder", ergänzt die Sprecherin. "Wenn sie nicht exakt der Norm entsprechen, sind sie nicht gültig." Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt das Aussehen der Parkscheibe ganz genau. Die blaue Scheibe ist ein offizielles Richtzeichen – wie Vorfahrtzeichen, Fußgängerübergänge oder Parkverbote.
Alles steht minutiös im Gesetzestext
Der Gesetzgeber hat alles minutiös geregelt: Die Parkscheibe muss laut Gesetz blau sein. Sie muss ein weißes, drehbares Ziffernblatt haben. Und mindestens 15 Zentimeter hoch und elf Zentimeter breit sein. Außerdem müssen volle und halbe Stunden angezeigt werden. Ziffern sowie Schrift müssen der Norm DIN 1451 entsprechen.

Auch diese Parkscheibe ist nicht gestattet und ein Verstoß: Der rosa Farbton stimmt mit dem Original nicht überein.
Bild: Roman Rätzke
Die Stadt hatte die Scheiben erstmals 2014 bestellt, so die Sprecherin – insgesamt 5000 Stück. "Wir haben seitdem weit mehr als die Hälfte verteilt." Der Parkscheiben-Formverstoß ist übrigens kein Einzelfall: Immer wieder bekommen Autofahrer wegen falscher Parkscheiben Ärger mit dem Amt.
Fast immer ist es keine böse Absicht, sondern schlicht Schlampigkeit der Hersteller: So ist zum Beispiel der falsche Farbton ebenfalls nicht gestattet. Autofahrer kassierten Bußgelder, deren rosa Parkscheibe (ein Scherzartikel) nicht der Norm entsprachen.
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