Promille-Crash mit Unfallflucht
Muss Jan Ullrich zum Idiotentest?

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Getrunken, gecrasht, getürmt: Der Fall Ullrich zeigt die fatalen Folgen einer Fahrerflucht.
Alkoholfahrt mit Folgen
Freiburg, in der Nacht zum ersten Mai: Radrennstar Jan Ullrich (28, Team Telekom) missglückt ein Wendemanöver vor dem Hauptbahnhof. Er rammt mit seinem Porsche 911 einen Fahrradständer – und fährt weiter. Zeugen notieren sein Kennzeichen, Ullrich wird schnell identifiziert. Die Blutprobe bringt einen Wert von 1,4 Promille. Der Sachschaden beträgt 1700 Euro, der Staatsanwalt ermittelt. Was an Konsequenzen auf den Sportstar zukommt, ist lehrreich für jeden Autofahrer. Wobei es für den Durchschnittsbürger finanziell schnell sehr viel enger werden dürfte als für den Radel-Millionär.
Was droht da? AUTO BILD-Rechtsexperte Rolf-Peter Rocke: "Der Führerscheinentzug ist auf jeden Fall für neun bis zwölf Monate fällig. Dazu kommt eine Geldstrafe wegen Unfallflucht und Verkehrsgefährdung." Die Geldstrafe wird vom Gericht nach den "wirtschaftlichen Verhältnissen" des Betroffenen verhängt. Für Straßenverkehrsgefährdung sind 40 bis 45 Tagessätze fällig, für Unfallflucht 30 bis 40. Ein Tagessatz entspricht 1/30 des Netto- Monatseinkommens.
Die Strafen für beide Delikte werden jedoch nicht einfach addiert, sondern vermittelt. Anwalt Rocke: "Ullrich drohen rund 60 Tagessätze, also zwei Monats-Nettoeinkommen. Die Obergrenze für einen Tagessatz beträgt 5000 Euro, macht bei 60 Tagessätzen also 300.000 Euro maximalen Rahmen für die Geldstrafe." Voraussetzung: Der Betroffene erzielt so viel Einkommen. Ullrich wird auf mindestens vier Millionen Euro brutto im Jahr taxiert. Muss der ehemalige Tour-de-France-Sieger jetzt auch noch zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) – dem "Idiotentest" – antreten, bevor er den Führerschein zurückbekommt? Der Experte: "Ullrich hat wohl noch einmal Glück gehabt, denn die MPU ist erst ab 1,6 Promille zwingend vorgeschrieben."
Was droht da? AUTO BILD-Rechtsexperte Rolf-Peter Rocke: "Der Führerscheinentzug ist auf jeden Fall für neun bis zwölf Monate fällig. Dazu kommt eine Geldstrafe wegen Unfallflucht und Verkehrsgefährdung." Die Geldstrafe wird vom Gericht nach den "wirtschaftlichen Verhältnissen" des Betroffenen verhängt. Für Straßenverkehrsgefährdung sind 40 bis 45 Tagessätze fällig, für Unfallflucht 30 bis 40. Ein Tagessatz entspricht 1/30 des Netto- Monatseinkommens.
Die Strafen für beide Delikte werden jedoch nicht einfach addiert, sondern vermittelt. Anwalt Rocke: "Ullrich drohen rund 60 Tagessätze, also zwei Monats-Nettoeinkommen. Die Obergrenze für einen Tagessatz beträgt 5000 Euro, macht bei 60 Tagessätzen also 300.000 Euro maximalen Rahmen für die Geldstrafe." Voraussetzung: Der Betroffene erzielt so viel Einkommen. Ullrich wird auf mindestens vier Millionen Euro brutto im Jahr taxiert. Muss der ehemalige Tour-de-France-Sieger jetzt auch noch zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) – dem "Idiotentest" – antreten, bevor er den Führerschein zurückbekommt? Der Experte: "Ullrich hat wohl noch einmal Glück gehabt, denn die MPU ist erst ab 1,6 Promille zwingend vorgeschrieben."
Wer zahlt die Schäden?
Den Sachschaden von 1700 Euro und die Reparatur seines demolierten Porsche wird Ullrich aus eigener Tasche blechen müssen, für ihn kein Problem. Für einen Unfallfahrer, der auf Versicherungsleistungen angewiesen ist, kann es finanziell dramatisch werden. AUTO BILD-Versicherungsexperte Rolf Jung: "Bei Unfall ab 1,1 Promille zahlt die Vollkasko keinen Cent. Und die Haftpflicht kann bei Verstößen gegen den Vertrag pro Verstoß bis zu 5000 Euro Regress fordern." Bedeutet: Die Versicherung zahlt zwar erst einmal an das Unfallopfer, holt sich aber bis zu 10.000 Euro vom Versicherten zurück. 5000 Euro wegen der Alkoholfahrt, 5000 Euro wegen der Unfallflucht.
Immerhin steht einem Beschuldigten seine Rechtsschutzversicherung zur Seite, oder? Anwalt Rocke: "Nicht unbedingt. Denn bei Vorsatz muss die Rechtsschutz nicht zahlen oder kann Vorschüsse zurückfordern, wenn es zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommt. Unfallflucht kann aber immer nur vorsätzlich begangen werden. Auch bei Trunkenheit mit 1,4 Promille gehen etliche Gerichte schon von Vorsatz aus." Wie wird es für Radstar Ullrich nun weitergehen? Ob es zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird, steht noch nicht fest. Denn alternativ kann das Gericht auch einen vom Staatsanwalt beantragten Strafbefehl erlassen, dann ist die Sache ohne Hauptverhandlung vom Tisch. So oder so ist der Image-Schaden immens. Immerhin kann Ullrich sich jetzt auf das konzentrieren, was er am besten beherrscht: Radfahren.
Strafen nach Alkoholfahrten im Straßenverkehr • Ersttäter mit 0,5 bis 1,09 Promille: 250 Euro Bußgeld, vier Punkte, ein Monat Fahrverbot • Folgetäter mit Eintrag von bereits einer Entscheidung: 500 Euro Bußgeld, vier Punkte, drei Monate Fahrverbot • Folgetäter mit Eintrag von bereits mehreren Entscheidungen: Bußgeld auf 750 Euro erhöht • ab 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) wird eine Geld oder Freiheitsstrafe verhängt, der Führerschein meist für mindestens sechs Monate entzogen • ab 1,6 Promille ist eine medizinisch- psychologische Untersuchung (MPU, "Idiotentest") zwingend vorgeschrieben • auch Werte zwischen 0,3 und 0,49 Promille plus "alkoholbedingter Ausfallerscheinungen" können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
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