Viele Autofahrer setzen statt auf Leichtmetall-Räder lieber auf preiswertere und robustere Stahlräder. Immerhin wird hier nicht gleich ein kleines Vermögen zerstört, wenn man beim Einparken versehentlich gegen den Bordstein schrammt. Trotzdem muss niemand auf eine schöne Optik verzichten: Mit den richtigen Radzierblenden oder Radkappen, wie der Volksmund sie nennt, machen auch die Stahlräder eine gute Figur.

Welche Vorteile haben Radkappen?

Für die meisten Käufer steht die Optik im Vordergrund: Während Leichtmetall-Räder aus Aluminium oder Magnesium bzw. moderne Carbon-Räder oft aufwendig gestaltet und Teil des Gesamt-Designs sind, sehen die nackten, schwarzen Stahlräder nur selten wirklich hübsch aus. Erst recht, wenn der Wagen nicht in ebenfalls Schwarz lackiert ist, wirken die blanken Stahlräder wie Billig-Lösungen. Doch das lässt sich mit Radkappen ohne großen finanziellen Aufwand ändern: Ein Satz Radzierblenden ist schon für unter 20 Euro zu haben. Da die Zierkappen ganz einfach mit Widerhaken (oder in seltenen Fällen Schrauben) am Rad befestigt werden, ist auch ein schneller Austausch problemlos möglich, um seinem Wagen einen neuen Look zu verpassen.

Allerdings übernehmen die Kappen auch noch andere Aufgaben: Sie schützen das gesamte Rad, vor allem aber die Nabe und die Schrauben vor Verschmutzung. Das erleichtert die Demontage der Reifen, da sich verschmutzte Muttern in der Regel schlechter lösen lassen. Je nachdem, wie die Radkappen gestaltet sind, können sie außerdem den Luftwiderstand reduzieren und damit zu einem geringeren Verbrauch beitragen.

Welche Besonderheiten gibt es?

Radkappen werden in der Regel aus Nylon oder dem nicht ganz so strapazierfähigen ABS-Kunststoff hergestellt und können im Grunde beliebig gestaltet werden. Anders als Leichtmetall-Räder übernehmen die Zierblenden keine tragende Funktion, müssen also nicht besonderen Belastungen standhalten. Während sich die meisten Radkappen am Design von mehrspeichigen Alu-Rädern orientieren, sind auch andere Formen denkbar: vollflächige, verchromte Radkappen im Retro-Look der 50er-Jahre gibt es ebenso wie matt-schwarze Blenden für den bösen Auftritt. Daneben gibt es auch noch Radkappen mit "Zusatz-Funktionen", manche haben beispielsweise integrierte Reflektoren, die hell stahlen, wenn sie angeleuchtet werden. Achtung: Nicht alles, was gefällt, ist erlaubt. Aktiv beleuchtete Zierblenden, zum Beispiel mit integrierten LEDs, sind in der Regel verboten und müssten auf jeden Fall vom TÜV abgenommen werden. Das gilt auch für mit Leuchtfarben bemalte Radkappen!

Worauf sollte man beim Kauf von Radkappen achten?

Natürlich sollte man sich vergewissern, dass die Radkappen zur Größe der Felgen passen. Die richtige Größe findet sich auf der Reifenkennzeichnung hinter dem Buchstaben "R". Steht dort beispielsweise "R13", passen hier 13 Zoll große Abdeckungen auf die Felge. Wie bei allen Anbauteilen für das Auto, sollte man auch bei Radzierblenden darauf achten, dass sie eine Straßenzulassung haben, also die Verwendung am Pkw erlaubt ist. Beleuchtete Radkappen (siehe oben) fallen damit ebenso aus wie sogenannte "Spinners", die sich beim Fahren nicht mitdrehen. Grundsätzlich sind Radkappen Schmuckelemente und damit kennzeichnungsfrei, ein ECE-Prüfzeichen ist also anders als bei beweglichen Teilen (zum Beispiel den erwähnten Spinnern) nicht nötig. Wer auf Nummer sicher gehen will, achtet aber beim Kauf von Radkappen auch darauf, dass sie von einer unabhängigen Organisation geprüft wurden.

Wer haftet für Schäden durch verlorene Radkappen?

Dass man bei der Montage von Radkappen darauf achten muss, dass sie sicher und fest sitzen, versteht sich von selbst. Trotzdem kann es passieren, dass sich eine der Radzierblenden während der Fahrt löst. Eine lose umherrollende Radkappe kann zur Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden und unter Umständen zu schweren Schäden führen! Strafbar macht man sich dadurch allerdings nicht, denn niemand ist dazu verpflichtet, ständig den festen Sitz der Radkappen zu überprüfen. Auch kommt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung für diese Schäden auf – allerdings muss man natürlich damit rechnen, dass man dadurch seinen Schadensfreiheitsrabatt verliert.

Von

Michael Gebhardt