(dpa/cj) Fahrradfahrer, die den Radweg auf der falschen Straßenseite nutzen, müssen künftig wieder mit einem Bußgeld von bis zu 35 Euro rechnen. Das Bundesverkehrsministerium bestätigte am Freitag (26. September 2014), dass eine überarbeitete Verordnung bereits in der vergangenen Woche vom Bundesrat beschlossen wurde. Die Regelung war im Jahr 2009 versehentlich gestrichen worden.
Radweg-Schild
Dieses Schild weist auf einen sogenannten benutzungspflichtigen Radweg hin.
Konkret geht es um Fälle, in dem Radfahrer den Radweg auf der linken Straßenseite benutzen, obwohl in ihrer Fahrtrichtung rechts der Fahrbahn ebenfalls ein sogenannter nicht benutzungspflichtiger Radweg zur Verfügung steht. Diese sind meist in Städten eng an der Fahrbahn angelegt und haben kein blaues Schild (Foto rechts). Der Tatbestand war seit fünf Jahren nicht mehr geregelt. Jetzt droht wieder ein Bußgeld von mindestens 20 Euro, das im Fall einer Sachbeschädigung auf 35 Euro ansteigen kann. Laut einer Drucksache des Bundesrates ist "das Befahren von Radwegen in nicht zulässiger Richtung ist ein oft vorkommendes Fehlverhalten mit hohem Unfallrisiko und Gefahrenpotenzial".