Radwegnutzung: Schärfere Regeln
Links kann teuer werden

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Radfahrer auf der linken Seite konnten zuletzt wegen einer versehentlich gestrichenen Verordnung oftmals nicht belangt werden. Jetzt griff der Bundesrat ein, Falschfahrern droht bald ein happiges Bußgeld.
(dpa/cj) Fahrradfahrer, die den Radweg auf der falschen Straßenseite nutzen, müssen künftig wieder mit einem Bußgeld von bis zu 35 Euro rechnen. Das Bundesverkehrsministerium bestätigte am Freitag (26. September 2014), dass eine überarbeitete Verordnung bereits in der vergangenen Woche vom Bundesrat beschlossen wurde. Die Regelung war im Jahr 2009 versehentlich gestrichen worden.
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Dieses Schild weist auf einen sogenannten benutzungspflichtigen Radweg hin.
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