Der Vorwurf lautet Mord aus niedrigen Beweggründen. Nach dem mutmaßlich illegalen Autorennen mit tödlichem Ausgang auf der Autobahn A66 bei Hofheim am Taunus (Hessen) hat die Staatsanwaltschaft gegen die drei beteiligten Fahrer Haftbefehl erlassen. Nach einem von ihnen, einem 34-Jährigen ohne festen Wohnsitz, wurde am Mittwoch, den 14. Oktober 2020 noch öffentlich gefahndet. Die Männer sollen am 10. Oktober mit ihren Sportwagen – laut Ermittlern zwei Lamborghini und ein Porsche – auf der A66 mit hohem Tempo ein Rennen gefahren sein, bei dem einer die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und damit einen unbeteiligten Skoda rammte. Die Autos fingen sofort Feuer, eine Person, vermutlich eine 71 Jahre alte Frau, starb. Der mutmaßliche Unfallverursacher ist vielen Instagram-Usern kein Unbekannter: Navid F. posierte dort oft und gerne mit PS-starken Boliden für seine offiziell 1,1 Millionen Follower. Damit dürfte es jetzt erst einmal vorbei sein. Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) sprach sich in einer ersten Reaktion für harte Strafen nach dem Vorfall aus. Der Rechtsrahmen müsse ausgeschöpft werden, auch um potenzielle Nachahmer abzuschrecken, sagte er der "FAZ". "Wer so egoistisch und rücksichtslos das Leben seiner Mitmenschen gefährdet, hat nichts hinter dem Lenkrad eines Sportwagens zu suchen, sondern gehört hinter Schloss und Riegel."

Lenhart: Amtsgericht sieht bedingten Mordvorsatz

Nach dem Todes-Crash auf der A66: Welche Strafen erwarten künftig Raser?
Im Februar 2017 standen die sogenannten Ku'damm-Raser in Berlin vor Gericht.
Bild: Picture Alliance
Vor drei Jahren waren erstmals in Deutschland Unfallfahrer wegen Mordes zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden – die sogenannten Ku'damm-Raser von Berlin. Ein Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, das gegen einen anderen Mann hatte der Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben, Ende noch offen. Und diesmal? Uwe Lenhart, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Frankfurt am Main, erläutert: "Gelangt ein Gericht zu der Überzeugung, dass ein Kraftfahrzeugrennen vorgelegen hat, bestimmt der seit 13. Oktober 2017 geltende § 315d Absatz 5 StGB bei Verursachung des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren." Auch ein alleiniges "Rennen gegen sich selbst" sei möglich. Laut eines BGH-Urteils vom 18. Juni 2020 (Az: 4 StR 482/19) könne "nach Tötung eines Menschen bei einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen eine Strafbarkeit wegen Mordes gemäß § 211 StGB mit lebenslanger Freiheitsstrafe gegeben sein", so Lenhart. Nach Ansicht des Amtsgerichts Frankfurt am Main bestehe eine große Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Tatumstände einen bedingten Vorsatz für Mord begründen.

Verkehrsminister ringen um StVO-Novelle

Vor dem Hintergrund des schrecklichen Unfalls rangen die Verkehrsminister der Länder am 14. und 15. Oktober in Videokonferenzen um eine Einigung auf eine neue Straßenverkehrsordnung – erneut vergeblich. Es habe zwar eine Annäherung gegeben, aber keine Einigung, sagte die saarländische Ressortchefin Anke Rehlinger (SPD). Hintergrund des monatelangen Streits ist eine Änderung der StVO und des Bußgeldkatalogs, mit der Strafen für zu schnelles Fahren deutlich verschärft wurden. Diese wurde wegen eines Formfehlers jedoch außer Kraft gesetzt. Auch neu eingeführte Bußgelder für Autofahrer, die Radfahrer etwa durch zu enges Überholen gefährden, sind damit vorerst nichtig. Die Grünen wollen den Formfehler korrigieren, die unionsregierten Länder sehen die härteren Strafen als unverhältnismäßig an und wollen sie wieder mildern.
Mit Material von dpa.