Raser-Urteile: Ku'damm-Raser in Berlin verurteilt
Berlin-Raser doch als Mörder verurteilt

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Zwei Raser aus Berlin wurden nach einem tödlichen Autorennen erneut zu lebenslanger Haft verurteilt. Es war bereits der zweite Prozess – ein Urteil von 2017 war vom BGH aufgehoben worden.
(dpa/brü/cj/jr) Gut drei Jahre nach einem tödlichen Autorennen in der Berliner Innenstadt hat das Landgericht zum zweiten Mal zwei Raser wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt. Es verhängte lebenslange Gefängnisstrafen. Die erste Verurteilung hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben. Das Gericht in der Hauptstadt war sich am 26. März 2019 einig, dass die 30 und 27 Jahre alten Fahrer in ihren PS-starken Autos den Tod eines 69-Jährigen billigend in Kauf nahmen. "Was geschah, hatte mit Fahrlässigkeit nichts zu tun", sagte der Vorsitzende Richter abschließend. "Die Angeklagten haben aus nichtigem Anlass mit dem Leben anderer Menschen gespielt." Die Raser seien selbstverliebt und rücksichtslos gewesen, ihre Fahrzeuge hätten sie förmlich vergöttert. Die beiden Männer waren am 1. Februar 2016 mit bis zu 170 km/h ein Wettrennen über den Kurfürstendamm gefahren. Der jetzt 30-Jährige hatte den Jeep des unbeteiligten Rentners gerammt, dieser starb in seinem Wagen. Der Jeep war meterweit durch die Luft geschleudert worden. Die beiden Raser wurden kaum verletzt. Mit dem Urteil entsprach das Gericht weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft.
BGH hatte das erstinstanzliche Urteil gekippt

Am Berliner Landgerichts wurden die beiden Raser wegen Mordes verurteilt.
Kölner Raser müssen doch hinter Gitter
Vor einem Jahr waren zwei Raser in Köln nach dem Tod einer Radfahrerin bei einem illegalen Autorennen zu Gefängnis verurteilt worden. Das Kölner Landgericht urteilte am 22. März 2018, dass die bereits verhängten Freiheitsstrafen gegen die damals 24 und 25 Jahre alten Männer nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Eine andere Kammer des Gerichts hatte die Angeklagten zuvor wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren sowie einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe monierte jedoch die Aussetzung zur Bewährung und hob das Urteil teilweise auf.
Allgemeines Rechtsempfinden nicht berücksichtigt

An dieser Stelle kam bei einem illegalen Autorennen in Köln die unbeteiligte Radfahrerin zu Tode.
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