(dpa/cj) Teilnehmer an illegalen Autorennen können bald für bis zu zehn Jahre ins Gefängnis wandern, sollte als Folge des Rennens jemand schwer verletzt oder gar getötet werden. Dafür braucht es nur noch eine Unterschrift von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, nachdem der Bundesrat am 22. September 2017 ein vom Deutschen Bundestag beschlossenes Gesetz passieren ließ. Das Gesetz greift eine frühere Bundesratsinitiative auf. Es sieht generell deutlich härtere Strafen vor, die Raser künftig von illegalen Rennen und anderen lebensgefährlichen Tempofahrten abhalten sollen. Bislang wurden solchen Rennen als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit 400 bis 500 Euro Geldbuße sowie einem Monat Führerscheinentzug geahndet.

Rasen als Straftat statt Ordnungswidrigkeit

Rasern drohen zehn Jahre Knast
Wer von der Polizei beim Rasen erwischt wird, kann künftig deutlich härter bestraft werden als bisher.
Nun gibt es einen neuen Straftatbestand, der im schlimmsten Fall sogar als Verbrechen eingestuft wird. Das heißt weiter: Wer ein verbotenes Autorennen ausrichtet, durchführt oder daran teilnimmt, wird künftig mit einer Geldbuße oder bis zu zwei Jahren Haft bestraft – auch dann, wenn es keine Geschädigten gibt. Strafbar wird zudem schon der Versuch, ein illegales Rennen durchzuführen. Damit ist sichergestellt, dass Organisatoren auch dann nicht ungeschoren davonkommen, wenn die Polizei von dem Vorhaben erfährt und es vereitelt. Ebenfalls strafbar machen sich künftig einzelne Raser, egal ob im Auto oder auf dem Motorrad. Damit reagiert der Gesetzgeber auf den Trend, Videos von halsbrecherischen Fahrten aufzunehmen und ins Internet zu stellen. Zudem können die Autos der Beteiligten eingezogen werden. Das Veranstalten illegaler Autorennen wird zudem in den Katalog derjenigen Delikte aufgenommen, die in der Regel zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.
Rasern drohen zehn Jahre Knast
In Berlin wurden zwei Raser nach einem tödlichen Rennen erstmals wegen Mordes angeklagt – und verurteilt.
Illegale Rennen bringen immer wieder Menschen in Gefahr, auch Unbeteiligte. Ende März 2017 waren vor dem Berliner Landgericht erstmals in Deutschland zwei Raser des Mordes schuldig gesprochen und zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden. Bei ihrem Rennen Anfang Februar 2017 war ein 69 Jahre alter Geländewagen-Fahrer an einer Ampel zu Tode gekommen. Nach dem Tod eines Fußgängers in Mönchengladbach im Juni 2017 sitzt der mutmaßliche Unfallfahrer wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft. Justizminister Heiko Maas hatte sich nach dem Vorfall für eine strenge Gsetzesverschärfung ausgesprochen: "Das sind keine Bagatellen, das muss härter geahndet werden. Wir müssen alles tun, um die Menschen vor solchen Verrückten zu schützen", sagte er der "Rheinischen Post".