Andreas Voßkuhle ist so etwas wie der Schutzpatron für Deutschlands Autofahrer, der Rächer der Geschröpften. Mit seinem Urteil vom 9. Dezember 2008 kippte der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts die umstrittene Neuregelung der Pendlerpauschale und sorgte dafür, dass Millionen von Autofahrern Geld vom Staat zurückbekommen. Eigentlich sollte die Fahrt zur Arbeit nur noch vom 21. Kilometer an steuermindend berücksichtigt werden – so wollte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) Geld sparen. Aber Voßkuhle stellte klar: Der Weg zur Arbeit ist keine Privatsache, die Pendlerpauschale gilt ab dem ersten Kilometer. Das hat mittlerweile auch der Bundesrat eingesehen. Nach dem Bundestag stimmte auch die Länderkammer für die Rückkehr zur "alten" Pendlerpauschale.

Im Durchschnitt gibt es 250 Euro Rückzahlung

Pendlerpauschale
Wer den Wohnort beruflich bedingt wechselt, spart Steuern.
Bild: Werk
Damit können rückwirkend zum 1. Januar 2007 alle Fahrten zum Arbeitsplatz ab dem ersten Kilometer mit 30 Cent pro Kilometer in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Und viele haben bereits Post vom Finanzamt bekommen. Inhalt: neue Steuerbescheide unter Berücksichtigung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer. Im Schnitt gibt es 250 Euro pro Pendler. Wenn so ein Bescheid noch nicht in Ihrem Briefkasten lag, kann das zwei Gründe haben. Erstens: Sie haben noch keine Lohnsteuererklärung für 2007 abgegeben. Zweitens: Sie haben den einfachen Weg zur Arbeit gar nicht erst angegeben – weil er weniger als 20 Kilometer beträgt und Sie die Steinbrücksche Gemeinheit für Pendler schon zähneknirschend akzeptiert haben. In beiden Fällen gibt es nur eine Lösung: Wenden Sie sich ans Finanzamt, reichen Sie die fehlende Steuererklärung nach, oder geben Sie die Fahrtwege an. Der Weg zur Pendlerpauschale führt über die "Anlage N". In den "Werbungskosten" werden Angaben über die Arbeitswege gemacht. AUTO BILD erklärt, wie Sie sich das Geld sichern – und wie pfiffige Autofahrer sonst noch Steuern sparen können.

Gemeinsam fahren und sparen

Petra, Susi und Anette arbeiten in der Buchhaltung von Müller-Bau. Sie müssen täglich 45 Kilometer zur Arbeit fahren – und das machen sie gemeinsam. Ganz schön clever. Erstens sparen die Kolleginnen Benzingeld und nutzen ihre Autos weniger ab, weil sie abwechselnd fahren. Zweitens kann jede von ihnen auch in der Fahrgemeinschaft die volle Pendlerpauschale abrechnen. Jede setzt also für 230 Arbeitstage und 45 Kilometer à 0,30 Euro 3105 Euro Werbungskosten von der Steuer ab. Das ist Umweltschutz, den die drei auch noch positiv im Geldbeutel spüren.

Wohnungswechsel ist Geld wert

Der Job ist in Frankfurt am Main, die Wohnung 100 Kilometer nördlich in Alsfeld, und auf der A5 ist morgens wie abends Stau. Das nervt. Wie wär es mit einem Umzug? Die Kosten dafür sind steuerlich absetzbar, wenn der Tapetenwechsel beruflich bedingt war. Dazu zählt auch, wenn sich die Fahrtzeit zu einer beibehaltenen Arbeitsstelle für Hin- und Rückweg zusammen um mindestens eine Stunde verkürzt (BFH, Az. VI R 175/99). Aber: Wenn Sie als Eheleute beide jeweils 30 Minuten pro Arbeitstag einsparen, nutzt das leider nichts. Der Grund laut Bundesfinanzhof: Fahrtzeitersparnis darf nicht zusammengerechnet werden.

Kilometergeld gibt es für alle Pendler

Die Pendlerpauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel. Wer das Auto mit Bus und Bahn kombiniert, muss die Straßenkilometer abrechnen, in der Regel für die kürzeste Strecke. Ausnahme: Eine längere Verbindung kann gewählt werden, wenn diese schneller zum Ziel führt, etwa über die Autobahn. Die Pauschale von 0,30 Euro pro Kilometer einfacher Strecke wird für jeden Tag berücksichtigt, an dem Pendler den Arbeitsplatz aufsuchen . Die Pauschale gilt jedoch nicht für "beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten", also Dienstreisen.

So sparen Behinderte

Allen Menschen mit einem Behinderungsgrad von 70 Prozent oder 50 Prozent mit Merkzeichen "G" werden für die Fahrt von der Wohnung zur Arbeit steuerlich die tatsächlichen Fahrtkosten zugestanden. Fahren sie mit dem Auto oder werden sie gefahren, können sie alternativ auch pauschal 0,30 Euro pro Kilometer für den Hin- wie den Rückweg als Werbungskosten absetzen. Auch notwendige Fahrten zum Arzt werden anerkannt.

Steuern sparen per PC-Programm

Die Stiftung Warentest hat 2008 neun PC-Steuerprogramme getestet – Sieger ist die "Steuersparerklärung 2009". Zwar sind die CD-ROM und der 740 Seiten dicke Steuerkompass mit knapp 50 Euro nicht billig. Dafür dürfte das Programm aber mehr Geld hereinholen. Steuersparerklärung 2009, Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag, CD-ROM und Ratgeber, ISBN 978-3-86817-031-3, Preis 49,80 Euro.
Andreas May

Fazit

Noch ist die Steuererklärung leider nicht auf einem Bierdeckel auszufüllen. Doch mit dem neuen "Konz" bekommt man den behördlichen Zettelwahn in den Griff. Formular für Formular, Schritt für Schritt – und so, dass es jeder versteht. Ein Tipp: Gleich die Kosten für dieses Buch mit absetzen. Franz Konz, Das Arbeitsbuch zur Steuererklärung, Knaur-Verlag, 876 Seiten, ISBN 978-3-426-78187-6 Preis 8,95 Euro.