Ratgeber Recht
Das ändert sich 2006

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Neue Regierung, neues Jahr: Das bringt viele Änderungen für Deutschland. Auch die Autofahrer sind betroffen – von Pendlerpauschale bis Reifenvorschriften im Winter.
Einschnitte bei der Pendlerpauschale
2006 kommen auf die Autofahrer ungewöhnlich viele Änderungen zu – und neue Kosten. Hier die wichtigsten Vorhaben:
• Für großen Ärger sorgt die geplante Kürzung der Pendlerpauschale (0,30 Euro pro Kilometer Arbeitsweg). Sie soll künftig erst von Kilometer 21 an gelten. Ein vollzeitbeschäftigter Autopendler verliert so 1350 Euro an jährlichem Steuerfreibetrag. Laut Bund der Steuerzahler stehen die Chancen aber gut, daß eine solche Gesetzesänderung vom Bundesverfassungsgericht wieder kassiert werden könnte.
• Auch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht an. Bei "winterlichen Straßenverhältnissen" soll man künftig nur noch mit geeigneter Ausrüstung unterwegs sein dürfen. In der Änderung des § 2, Absatz 3a der StVO heißt es, daß die Ausrüstung den Wetterverhältnissen anzupassen sei. Und: "Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung ...". Von Winterreifen ist also ausdrücklich nicht die Rede. Einfache Verstöße sollen mit 20 Euro geahndet werden. 40 Euro soll zahlen, wer wegen mangelnder Ausrüstung den Verkehr behindert.
• Pkw mit bis zu 2,5 Tonnen Gesamtgewicht können nur noch erstmals zugelassen werden, wenn sie die Abgasnorm Euro 4 erfüllen. Aber: Autos nach Euro 3 dürfen ab 2006 noch mit einer vom Hersteller beantragten Ausnahmegenehmigung neu zugelassen werden (Beispiele in der Bildergalerie). Beim Neuwagenkauf sollte also besonders auf die Norm geachtet werden. Der Steuersatz für Euro 3 und Euro 4 ist derzeit zwar identisch, Fahrzeuge nach Euro 3 könnten künftig aber schlechter gestellt werden.
• Auch die steuerliche Förderung schadstoffarmer Fahrzeuge endet am 31. Dezember 2005. Dies gilt ebenfalls, wenn der Wert der Steuerförderung bis dahin nicht ausgeschöpft wurde. Ein etwaiger Rest verfällt.
• Voraussichtlich werden 2006 mit einem Partikelfilter nachgerüstete Diesel steuerlich besser gestellt. AUTO BILD wird über die Details ausführlich berichten.
• Beim TÜV werden von 2006 an auch elektronische Systeme des Autos geprüft, beispielsweise Airbags und ESP. Das dürfte die Kosten der Hauptuntersuchung in die Höhe trreiben.
• Für großen Ärger sorgt die geplante Kürzung der Pendlerpauschale (0,30 Euro pro Kilometer Arbeitsweg). Sie soll künftig erst von Kilometer 21 an gelten. Ein vollzeitbeschäftigter Autopendler verliert so 1350 Euro an jährlichem Steuerfreibetrag. Laut Bund der Steuerzahler stehen die Chancen aber gut, daß eine solche Gesetzesänderung vom Bundesverfassungsgericht wieder kassiert werden könnte.
• Auch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht an. Bei "winterlichen Straßenverhältnissen" soll man künftig nur noch mit geeigneter Ausrüstung unterwegs sein dürfen. In der Änderung des § 2, Absatz 3a der StVO heißt es, daß die Ausrüstung den Wetterverhältnissen anzupassen sei. Und: "Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung ...". Von Winterreifen ist also ausdrücklich nicht die Rede. Einfache Verstöße sollen mit 20 Euro geahndet werden. 40 Euro soll zahlen, wer wegen mangelnder Ausrüstung den Verkehr behindert.
• Pkw mit bis zu 2,5 Tonnen Gesamtgewicht können nur noch erstmals zugelassen werden, wenn sie die Abgasnorm Euro 4 erfüllen. Aber: Autos nach Euro 3 dürfen ab 2006 noch mit einer vom Hersteller beantragten Ausnahmegenehmigung neu zugelassen werden (Beispiele in der Bildergalerie). Beim Neuwagenkauf sollte also besonders auf die Norm geachtet werden. Der Steuersatz für Euro 3 und Euro 4 ist derzeit zwar identisch, Fahrzeuge nach Euro 3 könnten künftig aber schlechter gestellt werden.
• Auch die steuerliche Förderung schadstoffarmer Fahrzeuge endet am 31. Dezember 2005. Dies gilt ebenfalls, wenn der Wert der Steuerförderung bis dahin nicht ausgeschöpft wurde. Ein etwaiger Rest verfällt.
• Voraussichtlich werden 2006 mit einem Partikelfilter nachgerüstete Diesel steuerlich besser gestellt. AUTO BILD wird über die Details ausführlich berichten.
• Beim TÜV werden von 2006 an auch elektronische Systeme des Autos geprüft, beispielsweise Airbags und ESP. Das dürfte die Kosten der Hauptuntersuchung in die Höhe trreiben.
Der Schilderwald wird aufgeforstet
• Voraussichtlich zum 1. April wird es zwei neue Schilder geben (siehe Bildergalerie). Das Zeichen "327" vor einem Tunnel schreibt Lichtpflicht vor. Das Zeichen "328" zeigt eine Nothaltebucht an. Wo es steht, darf nur im Notfall gehalten werden. Achtung: Telefonieren gilt nicht als Notfall und berechtigt dort nicht zum Halten.
• Drängeln soll mit einem höherem Bußgeld bestraft werden. Wer etwa bei Tempo 100 bis auf weniger als 15 Meter auffährt, riskiert künftig 100 statt 75 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot. Wer noch stärker auffährt, soll mit bis zu 250 Euro und drei Monaten Fahrverbot bestraft werden.
• Für Quads und Trikes soll generelle Helmpflicht gelten.
• Mit einer saftigen Erhöhung der Kfz-Steuer müssen die Halter von Wohnmobilen über 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht rechnen, die bislang noch nach Gewicht versteuert wurden. Denn ab 2006 sollen diese wie Pkw nach Hubraum und Schadstoffnorm besteuert werden. Um Härtefälle zu vermeiden, ist ein gestaffelter Abschlag zwischen 50 und 25 Prozent vorgesehen. Ab 2011 soll der Abschlag dann dauerhaft 20 Prozent betragen. Bei einem 3,1-Tonner-Diesel mit 2,8 Liter Hubraum und Euro 1 etwa beträgt die Steuer für 2006 mit dem geplanten Abschlag 459 Euro. Ein gleichartiges Mobil mit einer schlechteren Norm kostet sogar 631 Euro. Bislang waren es jeweils weniger als 200 Euro.
• Zwei wichtige Änderungen im Ausland: In Österreich kostet ab 15. April ein Verstoß gegen die Lichtpflicht am Tag 15 Euro. Auch in Tschechien soll bis Mitte 2006 das Wohnsitzprinzip für Führerscheinbewerber gelten. Danach muß man in dem Land, in dem man den Führerschein machen will, seit mindestens 185 Tagen gemeldet sein.
• Drängeln soll mit einem höherem Bußgeld bestraft werden. Wer etwa bei Tempo 100 bis auf weniger als 15 Meter auffährt, riskiert künftig 100 statt 75 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot. Wer noch stärker auffährt, soll mit bis zu 250 Euro und drei Monaten Fahrverbot bestraft werden.
• Für Quads und Trikes soll generelle Helmpflicht gelten.
• Mit einer saftigen Erhöhung der Kfz-Steuer müssen die Halter von Wohnmobilen über 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht rechnen, die bislang noch nach Gewicht versteuert wurden. Denn ab 2006 sollen diese wie Pkw nach Hubraum und Schadstoffnorm besteuert werden. Um Härtefälle zu vermeiden, ist ein gestaffelter Abschlag zwischen 50 und 25 Prozent vorgesehen. Ab 2011 soll der Abschlag dann dauerhaft 20 Prozent betragen. Bei einem 3,1-Tonner-Diesel mit 2,8 Liter Hubraum und Euro 1 etwa beträgt die Steuer für 2006 mit dem geplanten Abschlag 459 Euro. Ein gleichartiges Mobil mit einer schlechteren Norm kostet sogar 631 Euro. Bislang waren es jeweils weniger als 200 Euro.
• Zwei wichtige Änderungen im Ausland: In Österreich kostet ab 15. April ein Verstoß gegen die Lichtpflicht am Tag 15 Euro. Auch in Tschechien soll bis Mitte 2006 das Wohnsitzprinzip für Führerscheinbewerber gelten. Danach muß man in dem Land, in dem man den Führerschein machen will, seit mindestens 185 Tagen gemeldet sein.
Antworten auf die Winterreifen-Frage
Werden Winterreifen nun Pflicht oder nicht? Mittlerweile entsteht der Eindruck, als sei sich der Gesetzgeber bei diesem Thema selbst noch nicht ganz sicher. Hier die Antworten zu den häufigsten Fragen der AUTO BILD-Leser zum Thema "geeignete Reifen im Winter":
• Muß ich mein Auto mit Sommerreifen im Winter im Zweifel stehenlassen? Ja, wenn die Wetterverhältnisse es angebracht erscheinen lassen. Im Zweifel riskiert man voraussichtlich ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro oder ein Bußgeld von 40 Euro.
• Mit welchen Reifen bin ich auf der sicheren Seite? Gesetzgeber und Behörden machen dazu keine konkreten Vorgaben, sprechen nur von "geeigneten Reifen". Man muß unterscheiden: Bei einer eventuellen Diskussion mit der Polizei sollte das M+S-Zeichen genügen. Da dieses Zeichen aber weder geschützt noch normiert ist, sagt es nicht viel über die tatsächliche technische Wintertauglichkeit des Reifens aus. AUTO BILD-Reifenexperte Dierk Möller-Sonntag: "Am besten ist ein Reifen mit M+S-Kennung plus dem Zeichen "Snow Flake", mit dem die amerikanische wie europäische Reifenindustrie ihre Winterreifen kennzeichnet. Zudem sollte der Reifen noch mindestens vier Millimeter Profil haben."
• Gelten Ganzjahresreifen ebenfalls? Sie sind als Kompromiß für alle Jahreszeiten konstruiert, so daß sie auch wintertauglich sind. Zur Kennzeichnung gilt das gleiche wie zum Thema Winterreifen.
• Wie sieht es mit Winterreifen für Motorräder aus? Da Winterreifen für Motorräder laut Reifenhersteller keinen Vorteil bringen, werden solche nicht produziert. Die übliche Bereifung mit ausreichender Profiltiefe reicht also aus. Bei entsprechenden Wetterverhältnissen mit Eis und Schnee wird jeder verantwortungsvolle Biker sein Motorrad ohnehin stehen lassen.
• Kann ich mich wehren, wenn ich mich ungerecht behandelt fühle? Ja, wie bei jedem Verwarnungs- oder Bußgeldbescheid kann der Betroffene auch bei einem Bescheid wegen "ungeeigneter Bereifung" Widerspruch einlegen. Wird das Verfahren nicht eingestellt, geht es vors Gericht. Dieses muß dann den Fall entscheiden, üblicherweise mit Hilfe eines Sachverständigen.
• Muß ich mein Auto mit Sommerreifen im Winter im Zweifel stehenlassen? Ja, wenn die Wetterverhältnisse es angebracht erscheinen lassen. Im Zweifel riskiert man voraussichtlich ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro oder ein Bußgeld von 40 Euro.
• Mit welchen Reifen bin ich auf der sicheren Seite? Gesetzgeber und Behörden machen dazu keine konkreten Vorgaben, sprechen nur von "geeigneten Reifen". Man muß unterscheiden: Bei einer eventuellen Diskussion mit der Polizei sollte das M+S-Zeichen genügen. Da dieses Zeichen aber weder geschützt noch normiert ist, sagt es nicht viel über die tatsächliche technische Wintertauglichkeit des Reifens aus. AUTO BILD-Reifenexperte Dierk Möller-Sonntag: "Am besten ist ein Reifen mit M+S-Kennung plus dem Zeichen "Snow Flake", mit dem die amerikanische wie europäische Reifenindustrie ihre Winterreifen kennzeichnet. Zudem sollte der Reifen noch mindestens vier Millimeter Profil haben."
• Gelten Ganzjahresreifen ebenfalls? Sie sind als Kompromiß für alle Jahreszeiten konstruiert, so daß sie auch wintertauglich sind. Zur Kennzeichnung gilt das gleiche wie zum Thema Winterreifen.
• Wie sieht es mit Winterreifen für Motorräder aus? Da Winterreifen für Motorräder laut Reifenhersteller keinen Vorteil bringen, werden solche nicht produziert. Die übliche Bereifung mit ausreichender Profiltiefe reicht also aus. Bei entsprechenden Wetterverhältnissen mit Eis und Schnee wird jeder verantwortungsvolle Biker sein Motorrad ohnehin stehen lassen.
• Kann ich mich wehren, wenn ich mich ungerecht behandelt fühle? Ja, wie bei jedem Verwarnungs- oder Bußgeldbescheid kann der Betroffene auch bei einem Bescheid wegen "ungeeigneter Bereifung" Widerspruch einlegen. Wird das Verfahren nicht eingestellt, geht es vors Gericht. Dieses muß dann den Fall entscheiden, üblicherweise mit Hilfe eines Sachverständigen.
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