Man mag es kaum glauben: Allein im Jahr 2008 gab es 148 Rückrufe, von denen 726.000 Autofahrer betroffen waren. Grund sind immer technische Mängel. AUTO BILD beantwortet die wichtigsten Fragen rund um den Rückruf.
Was ist ein Rückruf?

Mit einem Rückruf kann der Autohersteller Produktmängel an bereits verkauften Fahrzeugen beseitigen. Ein Produktmangel liegt dann vor, wenn Menschen, Tiere oder Sachen gefährdet sind. Die Regeln für die Fehlerbeseitigung legt seit April 2004 das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) fest. Erfährt ein Hersteller von einer Gefährdung durch sein Fahrzeug, muss er das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) informieren, das für die Produktsicherheit von Straßenfahrzeugen zuständig ist.
Wer gibt den Startschuss für einen Rückruf?
Bei einem freiwilligen Rückruf behebt der Hersteller von sich aus einen Fehler an den Fahrzeugen. Das KBA prüft jedoch von Amts wegen, ob eine Gefährdung vorliegt, die plötzlich auftreten kann – wie etwa Ausfall der Lenkung. In solchen Fällen werden die Nachbesserungen vom KBA überwacht (2008: 69 Rückrufe). Sperrt sich der Hersteller, kann das KBA einen Rückruf verfügen.
Wie erfahren betroffene Halter vom Rückruf?
In der Regel benachrichtigt der Fahrzeughersteller die Halter. Auf Antrag des Herstellers stellt das KBA auch bei einem freiwilligen Rückruf die entsprechenden Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) zur Verfügung. Bei ernster Gefährdung müssen die Hersteller die Halterdaten des KBA verwenden und abarbeiten.
Macht es einen Unterschied, ob man vom Hersteller oder vom KBA angeschrieben wird?
Nein, ein Rückruf ist ausschließlich Sache des Herstellers. Bekommt der Halter Post vom KBA, ist dies eine Serviceleistung des Amtes für den Hersteller.
Werden auch EU- oder US-Importe erfasst, und was ist mit Fahrzeugen, die zwischenzeitlich ins Ausland verkauft wurden?

Ja, die Hersteller müssen bei sicherheitsrelevanten Mängeln alle betroffenen Fahrzeug-Identifizierungsnummern an das KBA melden. Alle, also weltweit. Damit bekommen auch Halter von Importfahrzeugen die Nachricht über Rückrufe. Weil die Produkthaftung nicht an der Landesgrenze endet, werden auch die Halter von Fahrzeugen informiert, die das Auto von Deutschland aus in ihr Heimatland exportiert haben. Dafür ist der Hersteller zuständig.
Muss man am Rückruf teilnehmen?
Rückrufe gibt es meist bei Mängeln, die eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit bedeuten. Weil jeder Fahrer für die Verkehrssicherheit seines Autos selbst verantwortlich ist, ist eine Teilnahme am Rückruf für die Halter betroffener Fahrzeuge Pflicht.
Was passiert, wenn man nicht mitmacht?
Bei einer ernsthaften Gefährdung verlangt das KBA vom Hersteller eine maximale Erfüllungsrate. Wie oft er den Halter anschreibt, entscheidet der Hersteller selbst. In der Regel ist ein KBA-Rückruf nach 18 Monaten abgeschlossen, der Mangel an allen betroffenen Fahrzeugen abgestellt. Weigert sich ein Halter, den Schaden beseitigen zu lassen, ordnet das KBA umgehend die Stilllegung des Autos an.
Was sind die häufigsten Gründe für Rückrufe?
Bei rund 85 Prozent der als gefährlich eingestuften Mängel lagen mechanische Fehler vor. Am häufigsten waren dabei Bremse, Motor, Fahrwerk, Airbags, Sicherheitsgurte und Lenkung von Rückrufen betroffen.
Wie finde ich heraus, ob mein gerade gekaufter Gebrauchtwagen an einem Rückruf teilgenommen hat?
Die Hersteller speichern die Teilnahme am Rückruf meist mehrere Jahre lang in Datenbanken. Auf Nachfrage gibt die Kundenbetreuung Auskunft. Hersteller wie Opel, Seat, Skoda und VW belegen die Durchführung zudem mit Stempeln im Serviceheft und Aufklebern am Fahrzeug.
Was kostet der Rückruf für den Kunden?
In der Regel ist der Rückruf kostenlos. Der Kunde zahlt nur die Fahrtkosten von und zur Werkstatt.

Die wichtigsten Rückrufe (Quelle: AUTO BILD-Qualitäts-Report 2001 bis 2008) finden Sie oben in der Bildergalerie