Sommerzeit, Gartenparty- und Biergartenzeit. Da fährt man nichts ahnend vor sich hin, und plötzlich taucht die Kelle im Blickfeld auf – rechts ranfahren! Auch gewissenhafte Autofahrer beschleicht bei der sogenannten "allgemeinen Verkehrskontrolle" oft das flaue Gefühl: Habe ich etwas falsch gemacht? Wo ist der Verbandskasten, das Warndreieck? Und die Papiere? Darf die Polizei das überhaupt? Ja, sie darf. Jederzeit und ohne Grund. Aber die allgemeine Verkehrskontrolle ist auch kein rechtsfreier Raum, in dem der Autofahrer dem Polizisten ausgeliefert ist.

Diese Rechte und Pflichten sollten Sie kennen

• Auf jeden Fall anhalten! Wer dies nicht tut, riskiert 50 Euro Bußgeld, dazu drei Punkte in Flensburg.
• Ein uniformierter Polizist muss sich nicht ausweisen (OLG Saarbrücken, VRS 47, 474). Außerdem ist den Anweisungen der Beamten nachzukommen. Zum Beispiel aussteigen, um dem Polizisten die Überprüfung des Autos zu ermöglichen (OLG Düsseldorf, NZV 96, 458). Stur stellen, im Auto sitzen bleiben – das kostet 20 Euro.
• Die Beamten dürfen die Technik des Wagens überprüfen, HU- und AU-Plaketten, auch Kofferraum und Handschuhfach.
• Ausweis, Führer- und Fahrzeugschein müssen auf Verlangen vorgelegt werden. Haben Sie die Papiere nicht dabei, drohen zehn Euro Strafe, und Sie müssen die Papiere innerhalb einer Woche vorzeigen.
• Gleiches gilt für Verbandkasten und Warndreieck. Fehlt ein Teil: fünf Euro Strafe.

Die Rechte der Polizei haben ihre Grenzen


• Handys dürfen nicht überprüft werden.
• Atemalkohol- und Drogenschnelltests können Autofahrer ablehnen. Eine Blutabnahme durch einen Arzt jedoch nicht.
• Wer von der Polizei wegen eines Verkehrsdelikts angehalten wird, muss sich nicht zu den Vorwürfen äußern. Er kann sich auf das Aussageverweigerungsrecht berufen. Nur die Angabe der Personalien ist Pflicht.
• Ist man mit dem Verhalten der Polizeibeamten nicht einverstanden, kann man sich mit einer formlosen, nicht fristgebundenen Dienstaufsichtsbeschwerde beim Vorgesetzten der Beamten beschweren.

So verhalten Sie sich richtig

Immer wieder kommt es bei Verkehrskontrollen zu kritischen Situationen zwischen der Polizei und Autofahrern. Damit es für beide Seiten leichter wird, haben wir einige Verhaltenstipps zusammengestellt:
• Fordert Sie die Polizei zum Anhalten auf, langsam rechts heranfahren, das Auto außerhalb des Gefahrenbereichs stoppen.
• Schalten Sie den Motor aus, Handbremse anziehen, das Seitenfenster öffnen.
• Drehen Sie das Autoradio leise oder aus. Nachts eventuell die Innenbeleuchtung anschalten.
• Bleiben Sie ruhig sitzen, und lassen Sie die Hände sichtbar auf dem Lenkrad liegen.
• Greifen Sie nicht ohne Aufforderung in Ihre Jacke oder unter den Sitz. Die Polizeibeamten könnten sich sonst bedroht fühlen.
• Steigen Sie nie unaufgefordert aus Ihrem Auto.
• Auch wenn die Kontrolle nervt, bleiben Sie stets höflich. Die Polizisten gehen auch nur ihrer Arbeit nach.

Von

Lars Zühlke