In einer Polizeikontrolle muss man umfassend Auskunft geben. Stimmt nicht, außer Angaben zur Person müssen Sie gar nichts sagen. Zur Sache oder zum Vorwurf durch die Polizei darf man schweigen. Es gilt das Prinzip: Niemand muss sich selbst belasten.
Am Ortsschild darf die Polizei nicht blitzen. Doch, das darf sie. Die einzelnen Bundesländer empfehlen ihren Beamten allerdings, in der Regel mit Abstand zu blitzen.
Einen Kaufvertrag kann man 14 Tage stornieren.
Falsch, das gilt nur für Haustürgeschäfte und Versandbestellungen. Der beim Händler unterschriebene Vertrag ist bindend.

Einen Parkplatz darf man freihalten.
Das kann man versuchen, einen Anspruch für den Partner im nahenden Wagen bringt das aber nicht. Ist ein anderer Fahrer eher an der Lücke, hat er Vorrecht.

Rechts überholen
Rechts zu überholen ist erlaubt, wenn eine Kolonne mit maximal Tempo 60 fährt.
Rechts überholen ist immer verboten. Nein, rechts zu überholen ist erlaubt, wenn eine Kolonne mit maximal Tempo 60 fährt. Dann dürfen einzelne Fahrzeuge rechts vorsichtig mit maximal 20 km/h höherer Geschwindigkeit vorbei.
Unter 0,5 Promille droht keine Strafe.
Falsch, bereits ab 0,3 Promille und "Anzeichen von Fahrunsicherheit" gerät der Führerschein in Gefahr.
Mit Promille besser aufs Fahrrad umsteigen.
Gefährlich, auch für die Fahrerlaubnis. Denn ab einem Pegel von 1,6 Promille meldet das Amt "Zweifel an der Fahreignung" an.
Lichthupe auf den Vordermann ist verboten. Falsch. Um die Absicht zum Überholen zu signalisieren, ist sie erlaubt. Penetrantes Lichthupen mit zu dichtem Auffahren kann aber als Nötigung ausgelegt werden.

Nach einem Parkrempler reicht ein Zettel.
Falsch. Man muss auf den Fahrer warten, tagsüber mindestens 30 Minuten, nachts 15. Danach sollte die Polizei informiert sowie der Zettel hinterlassen werden. Wer anders handelt, kann sich in den Verdacht der Unfallflucht bringen.

Barfuß Auto fahren
Barfuß darf man nicht Auto fahren? Falsch, ausdrücklich verboten ist das nicht.
Barfuß darf man nicht Auto fahren. Falsch, ausdrücklich verboten ist das nicht. Erlaubt sind auch Badelatschen oder hochhackige Schuhe, ratsam sind die aber nicht.
Die Versicherung zahlt nur mit Polizeiprotokoll.
Nein, seine Ansprüche kann ein Geschädigter auch ohne ein Polizeiprotokoll uneingeschränkt anmelden.
Wer auffährt, hat immer Schuld.
Stimmt meist, aber nicht uneingeschränkt. Im Zweifel muss ein Gericht über den Einzelfall entscheiden.
Falschparker darf man zuparken.
Nein, das ist nicht erlaubt. Wer durch einen Falschparker auf öffentlichem Grund behindert wird, sollte die Polizei anrufen. Die wird dann je nach Situation das Abschleppen des Falschparkers veranlassen.

Rechtschutzversicherung

Durch einen Unfall oder eine Ordnungswidrigkeit kann man im Verkehr vergleichsweise schnell in einen Rechtsstreit verwickelt werden. Eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ist deshalb sinnvoll. Sie übernimmt Anwalts- und Verfahrenskosten laut ihren jeweiligen Bedingungen. Das auch im Ausland, wo deutschsprachiger Rechtsbeistand besonders wichtig ist. Für Familien ist eine Police ratsam, die für alle Mitglieder und Fahrzeuge gilt. Passende Policen gibt es ab rund 55 Euro pro Jahr.

Von

Roland Bunke