Rasen, Alkohol oder Parken auf Straßenbahnschienen – Punkte für die Flensburger Verkehrssünderkartei kann man schnell sammeln. Doch wie wird man sie wieder los?
Wo erfahre ich, wie viele Punkte auf meinem Flensburg-Konto stehen?
Den Punktestand teilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf Anfrage schriftlich mit. Die Auskunft ist kostenlos.
• Was muss ich einreichen, um die Auskunft vom KBA zu erhalten?
Unter www.kba.de müssen Sie das Auskunftsformular herunterladen, es ausfüllen und das Dokument anschließend mit einer vergrößerten Kopie Ihres Personalausweises per Post an das Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg schicken. Die Auskunft erhalten Sie dann schriftlich per Post. Sie können die Daten aber auch persönlich in Flensburg ab holen.
Wie lange bleiben die Punkte in Flensburg stehen?
Zwei Jahre, nachdem der Bußgeldbescheid oder das Urteil rechtskräftig geworden ist, werden die Punkte aus der Verkehrssünderkartei gelöscht
Ratgeber Recht
Punkte im Verkehrszentralregister halten sich hartnäckig: Man wird sie nur durch langes Warten oder spezielle Seminare wieder los.
Was passiert, wenn innerhalb dieser zwei Jahre neue Punkte hinzukommen?
Dann bleiben die alten Punkte stehen und werden erst gelöscht, wenn die Zwei-Jahresfrist für die neuen Verstöße erloschen ist.
Ist es dabei egal, wofür der neue Punkt gesammelt wurde, oder kann nur ein neuer Raserpunkt die Tilgungszeit ein es alten Raserpunkts verlängern?
Auf welchem Verstoß die Punkte beruhen, ist für die Tilgung unerheblich. Zwei Jahre nach dem letzten rechtskräftigen Bußgeldbescheid werde alle Punkte gelöscht.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, wenn zum Bußgeld noch ein Eintrag wegen einer Verkehrsstraftat hinzukommt. Das kann Trunkenheit am Steuer oder Unfallflucht sein. Dann bleiben die alten Bußgeldeintragungen solange im Register stehen, bis auch die eingetragene Strafsache tilgungsreif geworden ist.
Ratgeber Recht
Trinken ist teuer: 0,5 Promille im Blut kosten 400 Euro Bußgeld. Dazu gibt es vier Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.
Können bereits getilgte Punkte wieder auftauchen?
Ja. Und zwar dann, wenn der Fahrer kurz vor Ablauf der Tilgungsfrist wieder Punkte sammelt. Wird der Bußgeld bescheid dafür innerhalb eines Jahres nach Tilgung rechtskräftig, werden auch alte, bereits getilgte Punkte "wiederbelebt" und bleiben wieder mindestens zwei Jahre lang auf dem Konto stehen (Überliegefrist).
Wann werden Punkte endgültig aus dem Zentralregister gelöscht?
Ist eine Bußgeldentscheidung fünf Jahre rechtskräftig, werden Punkte in dieser Sache in jedem Fall gelöscht (absolute Tilgungsfrist).
Kann ein Fahrer in Flensburg Punkte auch wieder gutmachen?
Ja. Solange weniger als acht Punkte auf dem Konto stehen, kann er mit einem sogenannten Aufbauseminar vier Punkte abbauen. Das Aufbauseminar besteht aus vier Sitzungen von je 135 Minuten und einer ebenso langen Fahrprobe. Die Seminare werden von speziell zugelassenen Fahrlehrern angeboten. Auskunft darüber gibt es bei den Führerscheinstellen oder Fahrlehrerverbänden. Punkte von Alkohol- oder Drogenfahrten können nur mit einem Aufbauseminar bei zugelassenen Verkehrspsychologen getilgt werden.
Was passiert, wenn jemand mehr als acht Punkte auf dem Konto stehen hat?
Hat jemand neun, aber weniger als dreizehn Punkte, kann er mit einem Aufbauseminar nur zwei Punkte abbauen. Stehen 14 bis 17 Punkte im Register, ist die Teilnahme an dem Aufbauseminar Pflicht. Nur wenn der Fahrer zusätzlich an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnimmt, kann er jetzt noch zwei Punkte gutmachen. Bei 18 Punkten in Flensburg ist die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate weg.
Wo liegt der Unterschied zwischen Führerscheinentzug und dem Entzug der Fahrerlaubnis?
Der Führerschein wird wegen reiner Ordnungswidrigkeiten entzogen. Bei diesem Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis bestehen. Bei Start des Verbots muss man den Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben und ihn nach Ablauf der Sperre dort wieder abholen. Die Sperre gilt nur in Deutschland. Der Entzug der Fahrerlaubnis gilt weltweit und wirkt so, als habe man nie einen Führerschein gemacht. Der Entzug dauert mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre. Nach Ablauf dieser Frist muss man den Führerschein komplett neu machen.
Ratgeber Recht
Mit einem simplen Formular und der Kopie des Personalausweises kann man die Auskunft über seinen Punktestand beantragen.
Ist auch eine lebenslange Sperre möglich?
Ja, wenn das Gericht meint, dass die fünf Jahre "zur Abwendung der vom Täter drohenden Gefahr" nicht ausreichen. Eine lebenslange Sperre ist auch bei körperlich oder geistig begründeter Fahrunfähigkeit möglich, wenn eine Besserung nicht zu erwarten ist.
Kann man die Fahrerlaubnis auch aus anderen Gründen verlieren?
Ja, die Fahrerlaubnis kann auch im Zusammenhang mit anderen Straftaten entzogen werden. Aber nur dann, wenn sie "in Beziehung zum Kraftfahrzeugverkehr" stehen. Das gilt zum Beispiel bei Geiselnahmen mit Fahrzeugen oder wenn Diebesgut mit einem Kraftfahrzeug transportiert wurde.
Darf die Polizei den Führerschein an Ort und Stelle einkassieren?
Nur wenn wegen des Delikts der Entzug der Fahrerlaubnis droht. Nicht aber bei reinen Ordnungswidrigkeiten bis hin zu erheblichen Tempoverstößen. Dann entscheidet eine Bußgeldstelle oder ein Gericht.

Führerscheintourismus – das gilt

Deutschland muss alle Führerscheine anerkennen, die vor dem 19. Januar 2009 im EU-Ausland gemacht wurden – auch wenn dem Fahrer die deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde. Die Anerkennung darf nur verweigert werden, wenn im ausländischen Dokument ein deutscher Wohnsitz eingetragen wurde oder behördlich gesichert ist, dass der Führerscheinbesitzer weniger als 185 Tage im betreffenden EU-Ausland gemeldet war. Seit dem 19. Januar 2009 gilt neben dieser 185-Tages-Regel: Die Anerkennung wird verweigert, solange in Flensburg eine sogenannte Führerscheinmaßnahme eingetragen ist, also der Führerschein oder die Fahrerlaubnis entzogen wurden. Nach Tilgung der Maßnahme aus dem Register müssen die Behörden den im Ausland gemachten Führerschein anerkennen. Bei Alkoholsündern auch ohne MPU.