Polizeiruf 110

Es passiert jeden Tag: Auffahrunfall, verbeultes Blech, erhitzte Gemüter. Und wo ist die Polizei? Nicht da. Aber muss sie überhaupt kommen? Klare Antwort auf eine einfache Frage: Sie muss. Bei jedem gemeldeten Unfall sind die Beamten verpflichtet, den Austausch der Personalien zu regeln. Egal wie hoch der Schaden ist.

Sinnvoll ist der Einsatz der Polizei indes nicht in jedem Fall. Schließlich haben die Burschen in Uniform oft wichtigere Dinge zu regeln als den Austausch von Adressen und Versicherungs-Daten. Die Polizei ist nicht dazu da, dem Geschädigten zu seinem Recht zu verhelfen. Das muss sie nur bei Verdacht auf Straftaten wie fahrlässige Körperverletzung (Unfälle mit Verletzten, § 230 StGB) oder Unfallflucht (§ 142 StGB).

Wird ein Auto beschädigt ...

Wird eine geöffnete Tür abgefahren ... muss die Polizei kommen. Sie klärt, ob entweder der aussteigende Fahrer nicht auf den fließenden Verkehr aufgepasst oder der vorbeifahrende Wagen nicht genug Abstand zu der Reihe der parkenden Fahrzeuge eingehalten hat. Dabei hilft den Polizisten meist ein unabhängiger Sachverständiger.

Wird ein Auto beschädigt ... dessen Fahrer nicht da ist, muss man die Polizei rufen. Alternative: Nachricht hinterlassen und sofort zur Polizei fahren. Sonst ist es Unfallflucht (§142 StGB). Folgen: Geldstrafe, bis drei Monate Fahrverbot oder bei größeren Schäden Führerscheinentzug (mindestens sechs Monate), sieben Punkte.

Bei Auffahrunfällen ...

Bei Unfällen mit Verletzten ... muss immer die Polizei gerufen werden. Die wird dann ein Unfallprotokoll schreiben und eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung aufnehmen, der Staatsanwalt ermittelt. Wird der Autofahrer verurteilt, droht ihm eine Geldstrafe von mindestens einem halben Monatsgehalt.

Bei Auffahrunfällen ... muss die Polizei nicht unbedingt kommen. Ist die Schuldfrage klar, können die Betroffenen den Fall unter sich regeln. Vorsicht: Bei Unfällen mit Mietwagen muss immer, bei Dienst- oder Firmenfahrzeugen auf Verlangen des Chefs die Polizei gerufen werden. Grund: Die Firma braucht das Protokoll für die Versicherung.

Wird eine Einfahrt zugeparkt ...

Wenn ein Auto brennt ... und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet sind, kommt die Polizei meist mit der Feuerwehr. Aber nur, um den Verkehr um den Brandort herumzuleiten und andere Verkehrsteilnehmer zu schützen. Brennt das Fahrzeug aus, ohne dass Menschen in Gefahr sind, oder kann der Fahrer das Feuer alleine löschen, ist ein Polizeieinsatz nicht nötig.

Wird eine Einfahrt zugeparkt ... kommt die Polizei nur, wenn es ein Rettungsweg ist und ihr das gemeldet wird. Zeigt der blockierte Hausbesitzer oder Mieter den Falschparker wegen Nötigung an, muss die Polizei auch erscheinen und die Strafanzeige gegen den Blockierer aufnehmen.