Jedes Fahrzeug auf deutschen Straßen muss laut Paragraf 53a der Straßenverkehrszulassungsordnung "zu jeder Zeit" ein Warndreieck im Auto haben. Wer dieser Vorschrift nicht nachkommt, der wird mit einem Bußgeld in Höhe von 15 Euro bestraft.
Wo genau das Warndreieck im Auto untergebracht ist, sollte jeder Autofahrer wissen, um es im Notfall schnell zur Hand zu haben.
Bevor man sich im Fall einer Panne oder nach einem Unfall auf die Straße begibt: unbedingt erst die Warnblinkanlage einschalten und zum Selbstschutz eine Sicherheitsweste anziehen. Dann am äußersten Fahrbahnrand dem Verkehr entgegengehen. Am besten dabei das aufgeklappte Warndreieck etwa auf Brusthöhe vor sich hertragen, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen und selbst besser gesehen zu werden.
Unfall oder Panne? Egal – wer mit einem Auto liegen bleibt, muss das Fahrzeug schnellstmöglich mit einem Warndreieck sichern.
Bild: AUTO BILD / Frank Stange

Neue Warndreiecke haben oft eine sehr helle "Tagseite" und eine reflektierende "Nachtseite". Je nach Lichtverhältnissen die passende Front nach vorn richten.

Auf ausreichend Abstand achten

Laut Straßenverkehrsordnung muss ein Warndreieck in "ausreichender Entfernung" aufgestellt werden. Ein dehnbarer Begriff. Als Faustregel gelten in der Stadt 50 Meter, auf Landstraßen ca. 100 Meter Abstand zum liegengebliebenen Fahrzeug.
Wegen der deutlich höheren erlaubten Geschwindigkeit sollte die Entfernung zwischen Warnschild und Auto auf Autobahnen mindestens 150 Meter betragen. Dies entspricht dem Abstand zwischen vier Leitpfosten.

Verwarn- oder Bußgelder drohen

Ein nicht entsprechend gesichertes Fahrzeug kann laut Bußgeldkatalog ein Verwarngeld von 30 Euro zur Folge haben. Geht damit eine Gefährdung einher, sind ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt fällig. Wird dadurch sogar ein Unfall verursacht, wird das mit 75 Euro und einem Punkt geahndet.
Übrigens: Das alles gilt auch für Quadfahrer – aber nicht für Roller- oder Motorradfahrer.